
HU und AU
In Deutschland müssen alle Kraftfahrzeuge sowie Anhänger regelmäßig zu einer Inspektion, in der sie auf Verkehrstauglichkeit und Umweltverträglichkeit überprüft werden. Diese Prüfung heißt offiziell HU (Hauptuntersuchung) und beinhaltet die AU (Abgasuntersuchung). Eine sehr gängige umgangssprachliche Bezeichnung für HU und AU ist „TÜV“, da früher der TÜV als einzige Prüforganisation die Plakette vergeben durfte.
In unserem Ratgeber erfährst Du, was HU und AU bedeuten, wann sie fällig werden, was geprüft wird und was passiert, wenn Dein Fahrzeug die Prüfung nicht besteht.
Das Wichtigste zu HU und AU auf einen Blick
Was sind HU und AU?
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, vorgeschrieben. So soll sichergestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht durch ein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftsmäßiges Kfz gefährdet werden.
Die Abgasuntersuchung war bis 2009 eine eigenständige Prüfung und wurde durch eine sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen nachgewiesen. Seit 2010 ist die AU ein Teil der HU und ist somit durch die allgemeine Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen abgebildet. Bei der Abgasuntersuchung wird überprüft, ob die Abgaswerte des Fahrzeuges im Rahmen der Überwachungsgrenzen sind.
HU und AU – Was ist der Unterschied?
HU und AU sind beides verpflichtende Untersuchungen zur Verkehrstauglichkeit und Umweltverträglichkeit eines Kraftfahrzeuges. Der Unterschied zwischen HU und AU liegt darin, was geprüft wird und wer prüfen darf.
Die Hauptuntersuchung muss von einer anerkannten Prüforganisation, wie z. B. dem TÜV oder der Dekra, vorgenommen werden. Die HU kann auch ohne die AU erfolgen, da die Abgasuntersuchung zwar seit 2010 ein Teil der Hauptuntersuchung ist, jedoch separat von einer anerkannten Werkstatt durchgeführt werden kann. Allerdings darf die AU zum Zeitpunkt der HU maximal 1 Monat zurückliegen. Unabhängig davon, ob Du die AU separat oder gleichzeitig mit der HU machen lässt, bekommst Du dafür eine eigene Bescheinigung, die Du auf Verlangen vorzeigen musst.

Was wird jeweils bei HU und AU geprüft?
Bei der Hauptuntersuchung wird geprüft, ob beim Fahrzeug gravierende Mängel vorhanden sind, die die Verkehrstauglichkeit einschränken. Dabei wird in einer zerlegungsfreien Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile überprüft, ob das Fahrzeug die Vorschriften der StVZO einhält. Dazu zählen:
Bremsen
Beleuchtung
Fahrwerk und Aufhängung
Lenkung
Räder und Reifen
Scheiben und Spiegel
Abgas- und Geräuschverhalten sowie Auspuff
Die Abgasuntersuchung wurde erstmals 1985 als eigenständige Prüfung eingeführt und testete nur die Einhaltung der Grenzwerte für Abgasemissionen. Mittlerweile prüfen erfahrene Sachverständige zusätzlich das Motormanagement und die immer komplexeren Abgasnachbehandlungssysteme, um gesundheitsschädliche und negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu reduzieren.
Tipp: Wenn Du ganz genau wissen möchtest, was HU und AU sind und was geprüft wird, dann schaue doch in unsere Ratgeber zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung.
Was passiert bei nicht bestandener Prüfung?
Werden während der HU und der AU bei Deinem Auto keine wesentlichen Mängel festgestellt, bekommst Du in Deinen Fahrzeugschein einen Prüferstempel und ein Namenszeichen und die Prüfplakette wird an Deinem hinteren Kennzeichen angebracht. Sie zeigt Jahr und Monat der nächsten fälligen HU und AU an. Werden vom Prüfenden einer der offiziellen Prüforganisationen jedoch erhebliche oder gefährliche Mängel festgestellt, muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Die Mängel müssen dabei so schnell wie möglich beseitigt werden. Verpasst Du die Frist zur Nachprüfung für Dein Kfz, musst Du für HU und AU einen neuen Termin ausmachen, was teurer ist als die Nachuntersuchung.
Sind die Mängel an Deinem Kraftfahrzeug so gravierend, dass es nicht mehr verkehrssicher ist, wird es stillgelegt und die Plakette entfernt. Das Fahrzeug darf somit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

HU und AU – Wann werden sie für welches Kfz fällig?
HU und AU sind bei einem neuen Auto 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig, danach in einem Rhythmus von 2 Jahren. Die Fristen für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung beginnen mit dem Monat und Jahr der letzten HU und AU, bzw. mit der Erstzulassung.
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Überschreitung der Frist für Haupt- und Abgasuntersuchung nicht mehr rückwirkend datiert. Das heißt, die nächste HU für Dein Auto ist grundsätzlich immer 24 Monate nach der letzten Prüfung fällig. Wenn Du die Frist um mehr als 2 Monate versäumst, werden HU und AU um eine ergänzende Untersuchung erweitert, wodurch sich die Gebühr um 20 Prozent erhöht.
Des Weiteren kann es zu Problemen mit Deiner Kfz-Versicherung kommen, wenn Du mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem „TÜV“ in einen Unfall verwickelt bist. Grundsätzlich werden Ansprüche eines Unfallgegners durch Deine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sollte Dein Fahrzeug jedoch Mängel aufweisen, die bei der HU beanstandet worden wären, und die möglicherweise zum Unfall beigetragen haben, kann Deine Versicherung Teile der Schadenssumme von Dir zurückverlangen.
Damit Du auf der sicheren Seite bist und die Frist für die Haupt- und Abgasuntersuchung für Dein Kraftfahrzeug nicht verpasst, haben wir Dir diese in einer Tabelle zusammengefasst:
Fahrzeugart ( +zulässiges Gesamtgewicht) | Erste Untersuchung | Folgende Untersuchung |
|---|---|---|
Krafträder und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
Pkw | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
Wohnmobile bis 3,5 t | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
Wohnmobile 3,5 t bis 7,5 t | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate, ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
Wohnmobile über 7,5 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
Anhänger, ungebremst | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | Nach 36 Monaten | Alle 24 Monate |
Anhänger 750 kg bis 3,5 t | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
Anhänger 3,5 t bis 10 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
Lkw & Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
Lkw & Nutzfahrzeuge bis 3,5 t | Nach 24 Monaten | Alle 24 Monate |
Lkw & Nutzfahrzeuge 3,5 t bis 7,5 t | Nach 12 Monaten | Alle 12 Monate |
Hat Dein Auto ein Saisonkennzeichen, sieht es mit der Einhaltung der Fristen etwas anders aus: Fallen die Haupt- und Abgasuntersuchung in den „Ruhezeitraum“ des Fahrzeuges, so musst Du diese im 1. Monat des nächsten Betriebszeitraums nachholen.
Auch bei Taxis, Mietwagen und Omnibussen sehen die Fristen etwas anders aus als bei privaten Pkw und Nutzfahrzeugen: Sie müssen alle 12 Monate zum „TÜV“.
Unser HUK-Autoservice Tipp: Um mehr darüber zu erfahren, wann HU und AU fällig sind und wie oft sie gemacht werden müssen, schaue in unseren Ratgeber zu den Fristen für die Hauptuntersuchung. Es ist schon so weit und Dein Kfz braucht eine neue Prüfplakette? Mit unserem HUK-Autoservice kannst Du für Deine nächste HU und AU fristgerecht einen Termin in einer unserer zertifizierten Partnerwerkstätten ganz einfach online buchen.
In welche Mängelklassen können Fahrzeuge eingestuft werden?
Bei der Untersuchung Deines Fahrzeuges durch einen Prüfenden einer amtlichen Prüforganisation, wie z. B. der Dekra, wird ein Untersuchungsbericht angefertigt. Darin werden eventuelle Mängel an Deinem Kfz dokumentiert und in sogenannte Mängelklassen eingeteilt. Diese entscheiden darüber, ob Du die Haupt- und Abgasuntersuchung bestehst, zur Nachprüfung musst oder gar Dein Fahrzeug stillgelegt wird. Welche Mängelklassen es gibt und was sie bedeuten, haben wir in einer Tabelle für Dich zusammengefasst.
Mängelklasse | Definition | Prüfplakette |
|---|---|---|
HW - Hinweise | Hinweise sind keine Mängel, sondern weisen auf die Möglichkeit eines zukünftigen Mangels durch z. B. Verschleiß oder Korrosion hin. | Ja |
GM – Geringe Mängel | Zum Zeitpunkt der Feststellung ist eine Verkehrsgefährdung oder eine Umweltbelastung nicht zu erwarten. | Ja, wenn die Beseitigung der Mängel unverzüglich erfolgt. |
EM – Erhebliche Mängel | Dies sind Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder Umweltbelastung führen. | Nein, das Fahrzeug muss zur Nachprüfung. |
VM – Gefährliche Mängel | Dies sind Erhebliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung und / oder Umweltbelastung darstellen, jedoch noch kein Verbot zum Betrieb des Fahrzeuges im Straßenverkehr bedeuten. | Nein, die Mängel sind unverzüglich zu beheben und das Kfz muss zur Nachprüfung. Die Zulassungsbehörde wird nicht informiert. |
VU – Verkehrsunsicher | Dies sind Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung und / oder Umweltbelastung darstellen und ein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeuges im Straßenverkehr bedeuten. | Nein, die Mängel sind unverzüglich zu beheben und das Kfz muss zur Nachprüfung. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde informiert. |
Info: Werden bei HU und AU an Deinem Kraftfahrzeug so gravierende Mängel festgestellt, dass es unmittelbar aus dem Verkehr gezogen wird, ist dies natürlich erstmal ein Schock für Dich als Fahrzeughalter*in. Ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges würde jedoch gegen die StVO und StVZO verstoßen. Welche Gründe es für eine Zwangsstilllegung gibt und was danach passiert, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.
Was kosten HU und AU?
Die Hauptuntersuchung wird in Deutschland von amtlichen Prüforganisationen, wie der Dekra oder dem TÜV, durchgeführt. Je nach Prüforganisation, Region und konkretem Fahrzeug fallen unterschiedlich hohe Kosten an.
Die Kosten für HU und AU bei Deinem Pkw betragen im Schnitt 130 bis 150 Euro und werden von den Fahrzeughalter*innen übernommen. Wird die HU ohne die AU gemacht, ist sie etwas günstiger. Die Kosten für die reine AU belaufen sich auf ca. 30 Euro. Für Dein Motorrad zahlst Du für HU und AU zusammen rund 80 bis 90 Euro. Bei Anhängern wird die HU naturgemäß ohne die AU gemacht und kostet je nach Art des Anhängers zwischen 40 und 130 Euro. „Schwere Kfz“, wie z. B. Wohnmobile oder Lkw kosten je nach zulässigem Gesamtgewicht ab 180 Euro.
Tipp: Weitere Infos zu den Kosten für HU und AU findest Du in unserem Ratgeber. Bei unserem HUK-Autoservice kannst Du für Deine nächste HU und AU ganz bequem online einen Termin buchen. Wähle dafür einfach eine der Partnerwerkstätten in Deiner Nähe und Deinen Wunschtermin und erhalte den vollumfänglichen Service bereits ab 138 Euro.
Fazit: Das solltest Du über HU und AU wissen
Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind verpflichtende Prüfungen für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Die HU überprüft die Verkehrstauglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit eines Kraftfahrzeuges nach der StVOZ. Die AU testet die Abgasemissionen sowie das Motormanagement und das Abgasnachbehandlungssystem. Wie oft HU und AU gemacht werden müssen, hängt von Alter und der Art des Fahrzeuges ab. Für die Einhaltung der Fristen und die Zahlung der Kosten, bist Du als Fahrzeughalter verantwortlich.
Die Untersuchung darf nur durch zertifizierte Prüfende anerkannter Prüforganisationen wie Dekra oder TÜV durchgeführt werden. HU und AU dauern in der Regel ca. 30 Minuten. Währenddessen wird ein Untersuchungsbericht angefertigt, in dem zukünftig mögliche Mängel durch Verschleiß und Korrosion und aktuelle Mängel vermerkt werden. Diese werden in Kategorien einsortiert, sogenannte Mängelklassen, welche darüber entscheiden, ob Du direkt eine neue Prüfplakette bekommst, zur Nachprüfung musst oder Dein Fahrzeug eventuell sogar stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen wird.
Solltest Du die Frist zur nächsten HU und AU für Dein Fahrzeug überschreiten, kann es zu Bußgeldern und höheren Kosten kommen. Um dies zu vermeiden, kannst Du in Deinem Fahrzeugschein bzw. an der Plakette auf Deinem hinteren Kennzeichen ablesen, wann die nächste „TÜV“-Prüfung für Dein Kraftfahrzeug ansteht.
Du bist nicht sicher, wann HU und AU für Dein Fahrzeug fällig sind oder hast noch weitere Fragen dazu, was genau HU und AU bedeuten und was geprüft wird? Die Expert*innen vom HUK-Autoservice helfen Dir gerne weiter, beantworten Deine Fragen oder helfen Dir, einen Termin für HU und AU zu machen.
FAQ zu HU und AU
Für die HU brauchst Du auf jeden Fall Deinen Fahrzeugschein, da dort ein Stempel des Prüfenden hineinkommt. Falls Du Änderungen an Deinem Fahrzeug vorgenommen hast, musst Du auch den Nachweis der Änderungsabnahme vorzeigen. Wenn Du die allgemeine Betriebserlaubnis dabei hast, kann das auch nicht schaden. Die Kennzeichen sollten gut lesbar und sicher befestigt sein und die Fahrzeug-Identifikationsnummer mit derjenigen aus den Dokumenten übereinstimmen. Im Vorfeld solltest Du auch überprüfen, ob ein gültiger Verbandskasten, sowie ein Warndreieck und Warnwesten vorhanden sind.
Wenn Dein „TÜV“ abläuft, hast Du in der Regel einen Monat Zeit, die Prüfplakette zu erneuern. Was aber, wenn Du dich in dieser Zeit mit Deinem Fahrzeug im Ausland befindest? Kannst Du nachweisen, dass Dein Fahrzeug bei der Ausreise noch eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war, kannst Du Verwarnungs- und Bußgelder umgehen. Unmittelbar nach Deiner Rückkehr musst Du HU und AU dann nachholen.
Die Hauptuntersuchung darf nur von zertifizierten Prüfenden amtlicher Prüforganisationen durchgeführt werden. Diese sogenannten Überwachungsorganisationen sind z. B. TÜV Nord, TÜV Süd, Dekra, KÜS oder GTÜ. Du kannst auch einen Termin in der Werkstatt Deines Vertrauens ausmachen, da diese normalerweise regelmäßig einen amtlichen Prüfenden vor Ort haben, der die HU durchführt.
Die Abgasuntersuchung kannst Du separat von einer anerkannten Werkstatt durchführen lassen. Dabei solltest Du jedoch beachten, dass der Abstand zur Hauptuntersuchung nicht mehr als 1 Monat betragen darf und Du den Nachweis zur bestandenen AU bei der HU vorlegen musst.
Für Deinen Termin zur HU und AU solltest Du eine Dauer von ca. 30 Minuten einplanen.
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