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AGB der HUK-Autowelt GmbH

 

§ 1

Allgemeines/Geltungsbereich

1. Die umseitigen Ankaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Ankaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt es sei denn, der Käufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Ankaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis entgegenstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers das Fahrzeug vorbehaltlos entgegennimmt.

2. Alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.

3. Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn der Käufer den Vertragsschluss schriftlich bestätigt und das vertraglich geschuldete Fahrzeug vorbehaltlos entgegennimmt.

4. Der Käufer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag ohne Zustimmung des Verkäufers zu übertragen.

§ 2

Zahlung des Kaufpreises

1. Der Kaufpreis ist Zug um Zug gegen vollständige Übergabe des Kaufgegenstandes (Kfz, Kfz-Schlüssel und Kfz-Papiere) zur Zahlung auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto fällig.

2. Stellt sich bei Abnahme des Kaufgegenstandes heraus, dass der Verkäufer ihn nicht in der vertraglich geschuldeten vorgeschriebenen Beschaffenheit liefern kann, ist der Käufer berechtigt, die Annahme zu verweigern und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn die Nichtlieferung in der beschriebenen Beschaffenheit auf einem Verschulden des Verkäufers beruht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

Der Käufer ist berechtigt, gegen Kaufpreisforderung des Verkäufers aufzurechnen.

§ 3

Lieferung, Lieferverzug und Abnahme

1. Liefertermin und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, sie beginnen mit der Unterzeichnung des Vertrages.

2. Der Käufer kann 10 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins bzw. Lieferfrist den Verkäufer in verzugsbegründender schriftlicher Form auffordern zu liefern. Der Käufer kann einen Verzugsschaden beschränkt auf einfache Fahrlässigkeit von höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises geltend machen es sei denn, der Verkäufer weist einen niedrigeren Schaden nach.

3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreiten dieser in Verzug. Die dem Käufer zustehenden Rechte bestimmen sich nach den oben dargestellten Regelungen dieses Vertrages.

4. Die Haftungsbegrenzung/Haftungsausschlüsse dieser Regelung gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

5. Stellt sich vor oder bei Abnahme des Kaufgegenstandes heraus, dass der Verkäufer ihn nicht in der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit liefern kann, ist der Käufer berechtigt, die Abnahme zu verweigern und ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, wenn die Nichtlieferung in der beschriebenen Beschaffenheit auf einem Verschulden des Verkäufers beruht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

§ 4

Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers.

§ 5

Gewährleistung

1. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche ihm bekannte Mängel des Kaufgegenstandes zu offenbaren. Die Angaben des Verkäufers über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, insbesondere Fahrleistung in Kilometern und Unfallfreiheit bzw. Nutzung als Mietwagen/Taxi oder Zulassung im Ausland, gelten als zugesicherte Eigenschaft. Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat und ebenfalls nicht für die Haftung für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen sowie für die auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln beruhenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

2. Der Verkäufer hat den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen die Dritte aus Rechten an dem Kaufgegenstand geltend machen.

§ 6

Haftung für sonstige Schäden

Sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in der Vorschrift § 3 und § 5 (Lieferungsverzug bzw. Gewährleistung) geregelt sind, verjähren in maximal einem Jahr.

§ 7

Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

2. Erfüllungsort ist der Sitz des Käufers.

3. Sofern der Verkäufer ein Gewerbetreibender bzw. Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart.

4. Außerdem ist Düsseldorf Gerichtsstand, wenn der gewerbliche Verkäufer bzw. Kaufmann keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

5. Sollte eine vorstehende Klausel unwirksam sein, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen in der Gesamtheit. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.