Compliance
Compliance für einen nachhaltigen und langfristigen Erfolg
Auch wenn der englische Begriff „Compliance“, was so viel heißt wie „Einhaltung von Regeln“, erst vor kurzem breiten Eingang in die deutsche Unternehmenswelt gefunden hat: Für die HUK-COBURG galt dies schon immer und deshalb ist das Thema für uns in der HUK-COBURG Autowelt nicht neu. Es geht um Einhaltung rechtlicher Anforderungen, Befolgung interner Regeln und Verhaltensweisen aber auch um Überwachung von Vorgaben für externe Vertriebs- und Geschäftspartner.
Ethisch korrektes Verhalten prägt Unternehmenskultur
Compliance dient als Orientierung für ethisch korrektes Verhalten und prägt damit maßgeblich die Unternehmenskultur. Und damit betrifft Compliance alle Organe des Unternehmens, jeden Mitarbeiter, jeden Vermittler und jeden Geschäftspartner der HUK-COBURG Autowelt. Es geht aber nicht nur um den Einzelnen, es geht um die HUK-COBURG Autowelt als Ganzes: Ein vorbildliches Image ist ein Erfolgsfaktor für uns. Um dieses Unternehmensziel zu erreichen, um den nachhaltigen und langfristigen Erfolg sicherzustellen, müssen alle Beteiligten ein regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten leben.
Hinweisgebersystem
Uns ist es wichtig, von (potenziellen) Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Compliance-Grundsätze frühzeitig zu erfahren. Nur so sind wir in der Lage, entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können und potenzielle Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden. Über das Hinweisgebersystem der HUK-COBURG Autowelt können sowohl Mitarbeiter als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße direkt an uns melden, auch anonym. Achten Sie bei anonymen Meldungen bitte darauf, dass Ihre Information möglichst viele Details enthält und, sofern vorhanden, auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Wichtig: Jeder Hinweisgeber ist gehalten, seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vor Bekanntgabe zu prüfen. Wer vorsätzlich falsche Hinweise abgibt, muss mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen.
Nachricht an die Hinweisgeber-Meldestelle der HUK-COBURG Autowelt
Alternativ geht es hier zur externen Meldestelle des Bundes.