Auto ummelden – was braucht man?

Auto ummelden leicht gemacht: Das musst Du wissen

Sie ziehen um oder haben sich einen Gebrauchten gekauft? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden, damit es offiziell zugelassen bleibt. Fragen Sie sich: Was brauchen Sie, um Ihr Auto umzumelden? Welche Unterlagen sind notwendig – und können Sie das Ganze auch online erledigen? Dann lesen Sie einfach weiter: Wir geben Antworten und hilfreiche Tipps, damit die Ummeldung schnell und unkompliziert klappt. Und sollten Sie gar keine Lust auf den Papierkram haben, ist das auch kein Problem. Bei der HUK-Autowelt unterstützen wir Sie bei der An-, Um- und Abmeldung Ihres Kfz. 

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Was bedeutet „Auto ummelden“?

Ein Auto umzumelden bedeutet, dass Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle auf sich als neue Halterin bzw. Halter oder auf einen anderen Wohnort umschreiben lassen. Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft oder sind Sie umgezogen, sind Sie verpflichtet, Ihr Auto umzumelden – denn die Zulassung ist immer an Ihre Meldeadresse gekoppelt. Heißt: Da wo Sie wohnen und gemeldet sind, muss auch Ihr Auto angemeldet sein.  

Hat das Fahrzeug vorher jemand anderem gehört, müssen Sie es nach dem Autokauf ebenfalls ummelden – sonst steht nicht Ihr Name in den Fahrzeugpapieren, sondern der des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzerin. 

Ziehen Sie um, ist das Ummelden Ihres Autos nicht in jedem Fall Pflicht, sondern nur dann, wenn Sie die Stadt oder die Kommune wechselst, sprich wenn sich der Zulassungsbezirk ändert. Bei einem Umzug innerhalb Ihrer Stadt müssen Sie nur die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern lassen. Gleiches gilt, wenn Sie heiraten und sich Ihr Nachname ändert. 

Ihr Auto ummelden können Sie bei Ihrer Zulassungsstelle oder auch online

Muss man sein Auto ummelden?

Ja, man muss sein Auto ummelden, wenn einer der genannten Fälle vorliegt – Sie also neue Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter werden oder in eine andere Stadt bzw. Zulassungsbezirk ziehen. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nach einem Umzug nicht nach, riskieren Sie ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro. Ein nicht erfolgter Halterwechsel kann Sie bis zu 40 Euro kosten

Muss ich das Auto persönlich ummelden? 

Nein, Sie müssen Ihr Auto nicht zwingend persönlich ummelden, sondern können auch jemand anderen dazu bevollmächtigen. In diesem Fall braucht es zusätzlich zu den Unterlagen für die Fahrzeugummeldung bestimmte Dokumente, die die bevollmächtigte Person vorlegen muss: 

  • Eine von Ihnen unterschriebene, schriftliche Vollmacht, mit der Sie die Person bevollmächtigen, für Sie das Auto umzumelden (ein formloses Schreiben reicht aus) 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person 

  • Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses als Vollmachtgeber*in 

  • Ausgefülltes und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer 

Kann man ein Auto auch online ummelden? 

Haben Sie keine Lust auf lange Wartezeiten und die anstrengende Terminvergabe für die Zulassungsstelle, können Sie Ihr Auto auch online ummelden. Das funktioniert über das i-Kfz-Portal (internetbasierte Kfz-Zulassung) bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.  Für das Online-Ummelden Ihres Autos benötigen Sie: 

  • Einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) 

  • Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der AusweisApp2 

  • Die neuen Fahrzeugpapiere mit verdeckten Sicherheitscodes 

  • Eine gültige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) 

  • Eine SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer 

Voraussetzung für die Online-Ummeldung sind die verdeckten Sicherheitscodes auf den beiden Zulassungsbescheinigungen und der Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Diese befinden sich auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erst seit 2015, weshalb eine Online-Umschreibung ohne Halterwechsel nur möglich ist, wenn Ihr Auto nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Hat Ihr Fahrzeug vorher jemand anderen gehört und möchten Sie es online auf sich als neue Halterin bzw. neuen Halter ummelden, geht das nur für Zulassungen ab dem 01.01.2018 – vorher befanden sich die dafür notwendigen Sicherheitscodes noch nicht auf der Zulassungsbescheinigung Teil II. Die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten gibt es ebenfalls seit 2015.

Welche Papiere brauchen Sie, wenn Sie ein Auto ummelden möchten?

Möchten Sie ein Auto ummelden, brauchen Sie bestimmte Unterlagen, die Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen müssen. Was man braucht, um ein Auto umzumelden, hängt davon ab, ob die Ummeldung infolge eines Umzugs oder aufgrund eines Wechsels des Fahrzeughalters notwendig ist. Den Großteil der Dokumente müssen Sie aber ohnehin bei jeder Fahrzeug-Ummeldung nachweisen, egal aus welchem Grund diese erfolgt. Um unnötige Verzögerungen bei der Zulassungsstelle zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Dokumente für den Termin für die Fahrzeug-Ummeldung beisammen haben: 

Als allererstes benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, um sich vor den Mitarbeiter*innen in der Behörde ausweisen zu können. Das ist klassischerweise Ihr Personalausweis, Sie können aber auch Ihren Reisepass zusammen mit einer gültigen Meldebescheinigung vorlegen.  

Soll jemand anderes für Sie Ihr Auto ummelden, braucht es zudem eine von Ihnen ausgestellte und unterschriebene Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisdokuments.  

Die eVB-Nummer brauchen Sie, um nachzuweisen, dass Ihr Auto eine gültige Haftpflicht hat. Während eine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung optional ist und dazu dient, Ihren Wagen gegen Wildschäden, Diebstahl u. ä. abzusichern, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht: Ohne die können Sie kein Auto anmelden oder ummelden. Die elektronische Versicherungsbestätigung – kurz eVB-Nummer – ist der Nachweis, dass Ihr Kfz versichert ist. Sie erhalten sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags. 

Haben Sie einen Gebrauchtwagen gekauft, den Sie ummelden möchten, geht der Versicherungsvertrag der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers in mit dem Kauf auf Sie über. Sie können als neue*r Besitzer*in entscheiden, ob Sie die Versicherung behalten möchten oder lieber einen anderen Anbieter wählen und kündigen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie zum Termin in der Zulassungsstelle eine gültige Kfz-Versicherung vorweisen können. 

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks umgezogen sind und Ihr Auto nur auf Ihre neue Adresse ummelden möchten– dann benötigen Sie keine eVB. 

Zu den weiteren Unterlagen, die Sie benötigen, um Ihr Auto umzumelden, gehört der Fahrzeugschein – auch als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet. Dieser weist nach, dass Ihr Wagen für den Straßenverkehr zugelassen ist. Er enthält neben Ihren Daten als Halterin bzw. Halter und Angaben zur Zulassung auch technische Details zum Fahrzeug.

Auch der Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU) ist Pflicht, wenn Sie ein Auto ummelden möchten. Können Sie keine gültige HU-Bescheinigung in der Zulassungsbehörde vorlegen, werden Sie einen neuen Termin für die Ummeldung vereinbaren müssen. Als Zulassungsnachweis gilt der Prüfbericht der letzten HU.  

Wichtig: Nicht jede Zulassungsbehörde erkennt als Zulassungsnachweis den Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) an – besser, Sie gehen auf Nummer sicher und haben den Bericht der letzten Hauptuntersuchung dabei.  

Gibt es den nicht mehr, können Sie ihn sich für rund 10 Euro bei der entsprechenden Prüfstelle erneut ausstellen lassen. Dazu müssen Sie natürlich wissen, wo die letzte HU/AU des Wagens erfolgt ist, was bei einem Gebrauchtwagenkauf manchmal Probleme bereiten kann. 

Als Autobesitzer*in müssen Sie jährlich Kfz-Steuer bezahlen. Wie hoch diese ausfällt, hängt u. a. vom Antrieb (Elektro, Diesel oder Benziner) und Hubraum ab. Um ein Auto umzumelden, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde ein unterschriebenes SEPA-Mandat vorlegen, damit die Behörde die Kfz-Steuer automatisch von Ihrem Konto abbuchen kann.

Bei einem Halterwechsel brauchen Sie zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Diese weist nach, dass Sie Eigentümer*in des Fahrzeugs sind. Sie brauchst sie übrigens nicht nur für die Ummeldung, sondern auch dann, wenn Sie ein Auto an- oder abmelden möchten.

Sie müssen heute nicht mehr zwangsläufig die Kennzeichen ändern, wenn Sie ein Auto ummelden – der Kennzeichenwechsel ist seit 2015 freiwillig. Sollten Sie die Schilder tauschen wollen, müssen Sie die neuen Kennzeichen zur Ummeldung mitbringen oder eine Reservierungsbescheinigung für Ihr Wunschkennzeichen vorlegen. 

In einigen Fällen braucht es noch weitere Unterlagen für die Ummeldung. Soll z. B. ein Dienstwagen umgemeldet werden, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde einen Gewerbenachweis und ggf. den Handelsregistereintrag vorlegen. Für Importfahrzeuge ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. 

Auto ummelden Schritt für Schritt: So geht’s 

Die Umschreibung eines Autos ist mit der richtigen Vorbereitung nicht kompliziert. Damit Sie nichts vergisst und Ihr Fahrzeug schnell und stressfrei ummelden können, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte in der folgenden Checkliste zusammengefasst: 

  • Unterlagen prüfen: Überlegen Sie sich, welche Papiere Sie für das Ummelden des Autos brauchen und legen Sie diese vor dem Termin in der Zulassungsbehörde zusammen. Vollständig sollten sie auch dann sein, wenn Sie Ihr Auto online ummelden. Denken Sie an die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer der Versicherung, Ihr Ausweisdokument, den Nachweis der letzten HU und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Falls Sie Ihr Kennzeichen wechseln möchten, bringen Sie die neuen Schilder bzw. die Reservierungsbestätigung für die Wunschkennzeichen mit. 

  • Terminvereinbarung vornehmen: Haben Sie alles beisammen, können Sie einen Termin in der Zulassungsbehörde buchen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, lohnt sich eine Terminbuchung im Voraus. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie Ihr Auto auch online ummelden – ganz ohne stressige Terminvergabe bei der Zulassungsstelle. 

  • Gebühren bezahlen: Die Kosten für die Ummeldung variieren je nach Zulassungsstelle und gewünschtem Service. Die Zahlung erfolgt meist per EC-Karte oder in bar – vermeiden Sie besser, nur Ihre Kreditkarte als Zahlungsmittel dabeizuhaben. 

  • Kennzeichen anfertigen lassen: Ist Ihnen bei der Ummeldung auch ein Kennzeichenwechsel wichtig, können Sie Ihren neuen (Wunsch-) Kennzeichen vor Ort prägen lassen. Auch eine Kennzeichenmitnahme ist möglich – ganz wie Sie möchten. 

  • Auto ummelden: Haben Sie Ihr Auto erfolgreich umgemeldet, bekommen Sie die aktualisierten Fahrzeugpapiere und dürfen den Wagen offiziell fahren. 

Unser Tipp: Mit dem Rundum-Sorglos-Paket von HUK-Autowelt können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen – denn wenn Sie möchten, kümmern wir uns auch um die Umschreibung Ihres Autos. 

Kennzeichen nach der Ummeldung behalten – geht das?

Ja, das geht. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Auto ummelden, ohne die Kennzeichen zu wechseln. Für die Kennzeichenmitnahme spielt es keine Rolle, ob die Ummeldung aufgrund eines Halterwechsels oder eines Umzugs erfolgt: Solange Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie Ihre alten Kennzeichenschilder behalten. Ein Kennzeichenwechsel ist nicht mal dann erforderlich, wenn Sie ein gebrauchtes Auto von jemand anderem kaufen. Sie können also auch mit den Schildern der bzw. des Vorbesitzer*in fahren, selbst wenn dort eine andere Stadt draufsteht als die, in der Sie wohnen. 

Fallen für die Ummeldung Kosten an?

Ja, für die Kfz-Ummeldung fallen Gebühren an. Die Kosten beim Ummelden eines Autos richten sich danach, ob Sie neue Kennzeichen haben möchten oder auf einen Kennzeichenwechsel verzichten. Entscheiden Sie sich dazu, Ihr Fahrzeug online umzumelden, kostet das grundsätzlich weniger als eine Ummeldung vor OrtFür die Ummeldung Ihres Fahrzeugs können Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen: 

  • Ummeldung in der Zulassungsbehörde ohne neue Kennzeichen: ca. 20 Euro 

  • Ummeldung in der Zulassungsbehörde mit neuen Kennzeichen: ca. 30 Euro 

  • Kosten für neue Kennzeichen: ca. 28 Euro (Wunschkennzeichen kosten mehr) 

  • Online-Ummeldung: ca. 10 bis 20 Euro 

FAQ – häufige Fragen zum Thema Auto ummelden

Wenn Sie sich fragen, wer ein Auto ummelden kann, ist die Antwort einfach: Sie als Halterin bzw. Halter oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person. Soll jemand anderes für Sie das Fahrzeug ummelden, müssen Sie der Person eine Vollmacht ausstellen und diese unterschreiben sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments mitgeben. Die beiden Dokumente muss die oder der Bevollmächtigte dann zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsbehörde vorlegen. 

Für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Zulassungsstelle oder an das Straßenverkehrsamt. Wollen Sie nur Ihre Adresse ändern und sind innerhalb desselben Zulassungsbezirks umgezogen, können Sie die Ummeldung in einigen Städten auch beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro vornehmen. Alternativ ist mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“ das Ummelden des Autos online möglich. Dafür brauchen Sie aber gewisse Voraussetzungen, wie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). 

Möchten Sie ein Auto ummelden, brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), eine eVB-Nummer Deiner Kfz-Versicherung, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass samt Meldebescheinigung, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU) und eine SEPA-Lastschrift für die Kfz-Steuer. Haben Sie sich für einen Kennzeichenwechsel entschieden, müssen Sie zusätzlich die neuen Kennzeichenschilder bzw. eine Reservierungsbestätigung für Ihr Wunschkennzeichen bei der Zulassungsstelle vorlegen. 

Haben Sie nicht mehr alle Unterlagen, können Sie diese neu beantragen. Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigungen (Teil I oder II) ist die Zulassungsstelle Ihr Ansprechpartner. Finden Sie den Prüfbericht der letzten HU nicht mehr, kann Dir die Prüfstelle einen Zweitbericht ausstellen. Welche Gebühren anfallen, hängt davon ab, welche Unterlagen Ihnen fehlen. 

Sind Sie in eine andere Stadt gezogen, müssen Sie nicht nur sich selbst beim Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt ummelden, sondern auch Ihr Auto. Manche Kommunen bieten an, sowohl Ihre Adressänderung als auch die Ihres Kfz direkt im Bürgerbüro vorzunehmen. Ihre Kennzeichen können Sie wechseln, müssen es aber nicht. 

Nein, ein Auto ohne Kennzeichen können Sie nicht ummelden. Für die Ummeldung brauchen Sie die alten Kennzeichen, denn diese werden (sofern Sie sie nicht behalten möchten) auf der Zulassungsstelle entwertet. Haben Sie hingegen ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft, müssen Sie es zulassen, nicht ummelden. 

Wie lange es dauert, ein Auto umzumelden, hängt davon ab, wie schnell Sie einen Termin bei der Zulassungsbehörde bekommen und wie lange die Wartezeit vor Ort ist. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Auto online umzumelden, geht das nicht nur schneller, sondern ist auch deutlich günstiger. Allerdings ist eine Online-Ummeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie benötigen dazu u. a. einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). 

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