Das Bild zeigt einen Mann, welcher sich informiert, bis zu welcher Frist er die HU für sein Auto machen lassen muss.

Hauptuntersuchung Auto: Welche Fristen gibt es?

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Frist: Wann ist die Hauptuntersuchung beim Auto fällig?

Als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter musst Du Dein Fahrzeug alle 24 Monate bzw. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung vorführen. Bei Prüfstellen wie der Dekra oder dem TÜV kann für Dein Auto die Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Fristen für die Untersuchung beim Kfz bleiben jedoch alle gleich, egal zu welcher Prüfstelle Du gehst. Hast Du Dein Auto neu zugelassen, ist die Frist für die erste HU erst nach 36 Monaten fällig. Auch die Abgasuntersuchung muss bei jeder Hauptuntersuchung seit 2010 durchgeführt werden.  

Ausnahmen vom Prüfintervall gibt es immer, wenn Du z. B. Veränderungen an Deinem Fahrzeug vornimmst, die von einer offiziellen Prüfstelle kontrolliert werden müssen. Dann wird die Hauptuntersuchung auch mal früher fällig. 

Um bei der Hauptuntersuchung am Auto die Frist zu finden, kann man die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen.

Woran erkennst Du bei der Hauptuntersuchung fürs Auto die nächste Frist? 

In einem Untersuchungsbericht werden die Ergebnisse der HU festgehalten. Sind keine Mängel festgestellt worden, erhältst Du einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein und eine Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Die Fälligkeit Deiner nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung Deines Fahrzeugs kannst Du ganz einfach an dieser Prüfplakette ablesen. In der Mitte der Plakette findest Du eine zweistellige Ziffer, die für das Jahr der nächsten HU steht. Um die Zahl in der Mitte findest Du weitere Zahlen. Wenn Du diese Zahlen wie eine Uhr liest, ist die Zahl in Höhe von „12 Uhr“ relevant. Diese steht nämlich für den Monat der nächsten HU. Findest Du hier beispielsweise die Zahl „5“, ist die Hauptuntersuchung im Mai fällig. 

Vielleicht ist Dir auch schon aufgefallen, dass die Plaketten unterschiedliche Farben haben. Die Farben stehen ebenfalls für das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Insgesamt gibt es sechs Farben, die sich für die Jahre abwechseln; immer in derselben Abfolge. Die Plakette für das Jahr 2024 hat beispielsweise die Farbe Grün. Mithilfe dieser Farben ist es beispielsweise der Polizei möglich, schnell auf einem Blick die Fälligkeit bzw. Das Überschreiten der Fälligkeit eines Fahrzeugs anhand der Plakette zu erkennen. 

Verschiedene Intervalle für die HU bei verschiedene Fahrzeugtypen 

Die Zeitintervalle der nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung können von Fahrzeugtyp zu Fahrzeugtyp variieren. Damit Du weißt, wann die erste Hauptuntersuchung sowie die folgenden Hauptuntersuchungen z. B. beim Auto fällig werden, haben wir die „TÜV“-Fristen und Intervalle für die verschiedenen Fahrzeugarten übersichtlich zusammengestellt: 

  • PKW: Nach Erstzulassung ist die Frist für die erste Hauptuntersuchung für Dein Auto nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. 

  • Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e und Krafträder: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate. 

  • Wohnmobil bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG): Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. 

  • Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate oder ab dem siebten Zulassungsjahr alle 12 Monate. 

  • Wohnmobil über 7.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach erneut alle jedes Jahr. 

  • Ungebremste Anhänger: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. 

  • Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. 

  • Anhänger über 750 bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate. 

  • Anhänger über 3.500 bis 10.000 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach auch weiterhin jedes Jahr. 

  • Lkw und Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenso alle 24 Monate. 

  • Lkw und Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zGG: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 24 Monaten, danach ebenfalls alle 2 Jahre. 

  • Lkw und Nutzfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg: Die erste Hauptuntersuchung nach Erstzulassung ist nach 12 Monaten, danach auch alle 12 Monate. 

HU überziehen: Wie lange darfst Du die Frist der Hauptuntersuchung beim Auto überschreiten?

Als Autobesitzer*in musst Du immer den Zeitraum für Deine nächste Hauptuntersuchung im Kopf haben. Diesen findest Du auf der Plakette auf Deinem Nummernschild. Da dort aber nur gelegentlich der Blick drauf fällt, ist es keine Seltenheit, dass die richtigen Zeitabstände für die HU versäumt werden. Die Untersuchung darf prinzipiell nämlich nicht überzogen werden

Das Überziehen des auf der Prüfplakette angegeben Zeitraums ist laut StVZO eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle und der versäumte Prüftermin wird aufgedeckt, droht ein Verwarnungsgeld. Dieses wird jedoch nur dann verhängt, wenn Du als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter die Frist für die Hauptuntersuchung (HU) für Deinen Pkw schon mehr als 2 Monate überzogen hast. Das Ausmaß der Verwarnung kann variieren. Mithilfe von Bußgeldrechnern kannst Du alles über die Höhe des Verwarngeldes Deiner Ordnungswidrigkeit erfahren.  

Übrigens: Du findest den Monat Deiner nächsten HU auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I, also im ehemaligen Fahrzeugschein. 

Strafen und Bußgeldkatalog für die überzogene HU

Die Hauptuntersuchung bei der Prüfstelle ist essenziell, um zu überprüfen, ob Nutzfahrzeuge, Omnibusse, Pkws etc. verkehrsunsicher oder verkehrstauglich sind. In der folgenden Auflistung siehst Du, welche Strafen drohen, wenn Du die Vorschriften missachtest. 

Pkw, Motorrädern und leichte Anhänger (nicht zur Sicherheitsprüfung verpflichtet): 

  • Mehr als 2 Monate überzogen: 15,00 € Strafe 

  • 4 bis 8 Monate überzogen: 25,00 € Strafe 

  • Mehr als 8 Monate überzogen: 60,00 € Verwarngeld und 1 Punkt in Flensburg 

Sicherheitsprüfungspflichtige Nutzfahrzeuge: 

  • Bis zu 2 Monate überzogen: 15,00 € Strafe 

  • 2 bis 4 Monate überzogen: 25,00 € Strafe 

  • Mehr als 4 Monate überzogen: 60,00 € und 1 Punkt in Flensburg 

  • Mehr als 8 Monate überzogen: 75,00 € und 1 Punkt in Flensburg 

Achtung: Wenn Du ohne gültige Plakette im Straßenverkehr unterwegs bist, greift zwar Dein Versicherungsschutz, jedoch kannst Du bei einem Unfall in Regress genommen werden. Für Dich bedeutet das, dass Kosten zur Schadenregulierung auf Dich zukommen können. 

Fragen und Antworten zum Thema Fristen bei der HU

Eine Nachprüfung wird notwendig, wenn Du bei der Hauptuntersuchung keine neue Plakette bekommen hast. Dies ist der Fall, wenn ein Mangel oder gleich mehrere Mängel festgestellt und in den Untersuchungsbericht eingetragen wurden. Es gibt Mängel, die zu beseitigen sind, wie im Bereich der Funktionalität der Bremsanlage oder im Bereich der Bereifung. Andere Mängel sind für das Bestehen der Hauptuntersuchung nicht entscheidend.

Treten Mängel auf, die Du beheben musst, dann solltest Du die Nachprüfung innerhalb eines Monats beschreiten. Werden die Mängel nicht behoben, wird ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro fällig. Außerdem musst Du die Hauptuntersuchung noch einmal neu durchführen lassen.

Früher wurde die versäumte Frist der HU, egal ob beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle, beim Nachholen rückdatiert. Das hieß, je nachdem wie lange Du die HU überzogen hattest, musstest Du zur nächsten Untersuchung schon nach weniger als 2 Jahren. Seit 2012 findet die Rückdatierung jedoch nicht mehr statt, sodass Du erst wieder nach genau 2 Jahren nach der wirklich erfolgten Hauptuntersuchung zu einer Prüfstelle musst.

Eine vertiefte HU bezeichnet den Aufschlag, der berechnet wird, wenn Du als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter Deine Frist für die Hauptuntersuchung beim Auto um mehr als 2 Monate verpasst hast. Dir wird dann 20 % mehr berechnet als bei einer fristgemäßen HU.

Hat Dein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen, kann es auch sein, dass Du die fristgemäße HU verpasst. Zum Beispiel, wenn Du noch im Ausland unterwegs bist und dann Dein nächster Prüftermin fällig wird. Das ist jedoch insoweit nicht schlimm, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich genau in diesem Zeitraum im Ausland befunden hast. Du musst die HU nur dann direkt nachholen, wenn Du wieder nach Deutschland einreist.

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