So verkaufen Sie ein geerbtes Auto
Schritt für Schritt zum rechtssicheren Verkauf Ihres geerbten Fahrzeugs
Sie haben ein Auto geerbt und möchten es verkaufen? Um bei diesem Schritt keine Fehler zu machen, sollten Sie sich zunächst informieren. Wer darf ein geerbtes Auto verkaufen? Welche Unterlagen benötigen Sie? Und wie sieht es aus, wenn Sie das Fahrzeug selbst weiterfahren möchten?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie ein Auto geerbt haben. Wir erklären Ihnen, was Sie konkret beachten müssen, wie es sich bei einer Erbengemeinschaft verhält und welche Unterlagen Sie benötigen. Und wenn Sie sich nicht selbst um den Verkauf kümmern möchten, unterstützt Sie die HUK-Autowelt – schnell, fair und unkompliziert.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein geerbtes Auto verkaufen?
Wenn Sie ein Auto geerbt haben und verkaufen möchten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. In den meisten Fällen benötigen Sie dafür einen Erbschein oder ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Außerdem sollten alle wichtigen Unterlagen bereitliegen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung aller Miterben. Was in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt unter anderem von der Erbfolge, dem Verhältnis zum Verstorbenen und der Zusammensetzung der Erbmasse ab. Mehr dazu lesen Sie in den folgenden Abschnitten.
Ein Auto zählt wie alle anderen Vermögenswerte auch zur Erbmasse. Wer genau erbt und in welchem Umfang, ist in der Regel im Testament oder Erbvertrag festgelegt. Hat der Erblasser beides nicht hinterlassen, gilt es erst einmal zu klären: Wer ist eigentlich der gesetzliche Erbe? In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge.
Alleiniger Erbe: Sind Sie alleiniger Erbe und stehen mit dem Verstorbenen im direkten Verwandtschaftsverhältnis? Dann dürfen Sie ein geerbtes Auto problemlos verkaufen oder selbst weiterfahren.
Indirekte Verwandtschaft: Stehen Sie mit dem Verstorbenen nicht im direkten Verwandtschaftsverhältnis, benötigen Sie einen Erbschein. Er belegt, dass Sie berechtigt sind, das Fahrzeug zu verkaufen.
Erbengemeinschaft: Hat der Verstorbene mehrere Erben für seinen Nachlass genannt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Jetzt gibt es zwei Wege: Im Idealfall hat die verstorbene Person im Testament genau festgelegt, wer welchen Teil des Nachlasses erhält. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbschaftsteuer berechnet das Finanzamt, wenn Sie Ihre Steuererklärung einreichen. Wie hoch diese Steuer ausfällt, berechnet sich aus den jeweiligen Freibeträgen und Ihrem Steuersatz. Beides hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen. Wenn Sie also ein geerbtes Auto verkaufen möchten, müssen Sie bedenken: Vom Verkaufspreis geht am Ende noch einmal ein Teil für die Erbschaftsteuer ab.
Laut der Marktstudie „Konsumfinanzierung 2024“ des Bankenfachverbandes e. V. sind 4 von 10 Fahrzeugen finanziert. Die Wahrscheinlichkeit, dass auf einem geerbten Auto noch eine Finanzierung lastet, liegt also bei 40 Prozent.
Sollten Sie ein Auto mit einer laufenden Finanzierung erben, ist es ein wenig schwieriger, es zu verkaufen. Denn sobald Sie das Erbe annehmen, übernehmen Sie auch gleichzeitig die Restschuld. Solange diese Restschuld noch offen ist, händigt die Bank Ihnen die Zulassungsbescheinigung nicht aus. Sie können das Fahrzeug also nicht verkaufen, bis Sie die komplette Summe gezahlt haben. Ausnahme: Der Erblasser hat eine Restschuldversicherung abgeschlossen.
Wenn Sie ein geerbtes Auto übernehmen oder verkaufen möchten, müssen Sie die Kfz-Versicherung des Verstorbenen rechtzeitig informieren. Viele Versicherer verlangen die Mitteilung über den Todesfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums – häufig innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die genaue Frist finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Wird die Versicherung zu spät informiert, kann das im Schadensfall zu Problemen führen – etwa bei der Regulierung oder bei Rückforderungen.
Auch wenn Sie ein geerbtes Auto abmelden und verkaufen, sollten Sie dies dem Versicherungsunternehmen mitteilen. In der Regel wird dabei ein Nachweis über die Außerbetriebsetzung, zum Beispiel eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, verlangt. Erst danach endet der Versicherungsvertrag offiziell.
Gut zu wissen: Die Kfz-Versicherung läuft eigentlich nicht direkt auf den Verstorbenen, sondern auf das Fahrzeug. Aus diesem Grund können Sie die Versicherung im Todesfall auch nicht einfach außerordentlich kündigen. Das funktioniert nämlich nur, wenn Sie das Fahrzeug auch wirklich abmelden. Andernfalls müssen Sie die Kfz-Versicherung auf Ihren Namen ummelden.
Wenn Sie ein geerbtes Auto verkaufen möchten, sollten Sie sich zeitnah an die zuständige Zulassungsstelle wenden. Dort können Sie das Fahrzeug abmelden oder, falls es zwischenzeitlich genutzt wird, auf sich umschreiben lassen. Bringen Sie dafür alle erforderlichen Unterlagen mit. Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist für die Abmeldung nach einem Todesfall, allerdings empfehlen viele Behörden, dies innerhalb weniger Wochen zu erledigen – besonders, wenn das Auto nicht mehr genutzt wird. So vermeiden Sie unnötige Versicherungskosten und halten die Erbmasse übersichtlich.
Welche Unterlagen brauchen Sie, um ein geerbtes Auto zu verkaufen?
Wenn Sie ein Auto geerbt haben und es verkaufen möchten, benötigen Sie neben dem Erbschein auch die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) und das Serviceheft. Mit dem Erbschein belegen Sie, dass Sie als Erbe das Fahrzeug auch verkaufen dürfen. Sollte Ihnen der Erbschein nicht vorliegen, könnte es sich schwierig gestalten, ein geerbtes Auto zu verkaufen.
Die Unterlagen benötigen Sie, um ein geerbtes Auto zu verkaufen:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)
TÜV-Bericht
Serviceheft
Erbschein
Ja, das ist möglich. Die Vorgehensweise hängt jedoch davon ab, welche Unterlagen Ihnen fehlen. Fehlt Ihnen der TÜV-Bericht oder das Scheckheft, ist das zwar ärgerlich, aber Sie können das geerbte Auto trotzdem verkaufen. Problematischer ist es, wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigungen fehlen.
Gut zu wissen: Hat der Erblasser die Zulassungsbescheinigung Teil 2 nicht hinterlassen, könnte der Brief noch bei der Bank liegen. Wurde das Fahrzeug nämlich finanziert, bleibt die Zulassungsbescheinigung Teil 2 so lange im Besitz der Bank, bis Sie das Fahrzeug auslösen. Ein Blick in die entsprechenden Unterlagen des Verstorbenen kann eine Antwort liefern.
Sie können ein geerbtes Auto nur ohne Erbschein verkaufen, wenn Sie im direkten Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen stehen oder im Testament auftauchen. Trifft beides nicht zu, führt für Sie kein Weg am Erbschein vorbei, ansonsten können Sie das Auto nicht verkaufen. Liegt Ihnen der Schein nicht vor, müssen Sie ihn zunächst beim zuständigen Nachlassgericht beantragen.
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Totenschein
Testament
Erklärung der Erbfolge
Das Nachlassgericht stellt Ihnen den Erbschein in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen zu. Bis dahin sollten Sie auch keine weiteren Schritte unternehmen, um ein geerbtes Auto zu verkaufen. Nur der Erbschein signalisiert der anderen Partei, dass Sie das Auto auch verkaufen dürfen.
Möchten Sie ein geerbtes Auto ummelden, benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2), einen gültigen AU- und HU-Bericht, sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Einen Erbschein müssen Sie für die Ummeldung nicht vorlegen.
Geerbtes Auto bei der HUK-Autowelt verkaufen
Sie möchten ein geerbtes Auto verkaufen, aber Ihnen graut es vor Inseraten, der Frage „Wie viel ist mein Auto wert“ und dem Papierkram? Verständlich, schließlich ist ein Todesfall mit viel Trauer verbunden und es fällt einem ohnehin schwer, einen klaren Gedanken zu fassen.
Die HUK-Autowelt unterstützt Sie dabei, ein geerbtes Auto sicher und unkompliziert zu verkaufen. Statt sich selbst um alles zu kümmern, können Sie die Fahrzeugbewertung nutzen und direkt zum fairen Preis verkaufen.
Und so funktioniert es:
Auto bewerten: Geben Sie alle Fahrzeugdaten in unser Bewertungsformular ein. Anschließend erhalten Sie eine faire, realistische Preiseinschätzung.
Termin vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Bewertungstermin. In diesem Termin unterbreitet Ihnen unser Team einen offiziellen Verkaufspreis.
Auto verkaufen: Gefällt Ihnen der Preis? Dann können Sie Ihr geerbtes Fahrzeug direkt verkaufen.
Fazit: So behalten Sie beim Verkauf eines geerbten Autos den Überblick
Wer ein geerbtes Auto verkaufen möchte, sollte zunächst prüfen, ob er rechtlich dazu berechtigt ist. Ein Erbschein, ein Testament oder ein anderer Nachweis über die Erbfolge ist in der Regel notwendig – insbesondere, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Auch Fristen, Versicherung und Zulassungsstelle spielen eine Rolle.
Wichtig ist außerdem, dass Sie alle nötigen Unterlagen bereithalten. Dazu zählen unter anderem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der letzte HU-Bericht, der Personalausweis sowie der Nachweis über das Erbe. Nur mit vollständigen Papieren kann ein rechtssicherer Verkauf erfolgen.
Wenn Sie sich den Aufwand rund um den Verkauf ersparen möchten, ist die HUK-Autowelt für Sie da. Lassen Sie Ihr Fahrzeug online bewerten und verkaufen Sie es schnell, einfach und zu einem fairen Preis – ganz ohne lange Wege oder komplizierte Prozesse. So wird der Verkauf eines geerbten Autos nicht zur Belastung.
Haben Sie noch Fragen?
Sie können uns unter 0211 5423 2350 anrufen oder eine E-Mail an info@huk-autowelt.de senden.
Mo - Fr: 8:00 - 16:30 Uhr
Weitere Themen rund um den Autoverkauf:
Auto privat verkaufen: Welche Faktoren spielen eine Rolle?
Finanziertes Auto verkaufen: Geht das?
Beim Autokauf den Preis verhandeln: Was ist zu beachten?
Wenn Sie sich diese oder ähnliche Fragen zum Thema Autoverkauf stellen, sind Sie in unserem Ratgeberbereich genau richtig. Schauen Sie doch mal rein.