Auto überführen – wie viel es kostet und was zu beachten ist

Wir zeigen, wie Sie ein Auto überführen

Sie möchten ein Auto überführen, wissen aber nicht genau, wie und was dabei zu beachten ist? Kein Problem – wir zeigen Ihnen, welche Vorschriften gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen können. Ein Auto zu überführen, klingt zunächst einfach. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sollte einige wichtige Punkte beachten. Von der richtigen Vorbereitung über notwendige Dokumente bis hin zu Tipps für eine stressfreie Überführungsfahrt: In diesem Ratgeber gehen wir auf alle wichtigen Punkte einer Autoüberführung ein. 

Es muss nicht unbedingt ein überführtes Fahrzeug sein, sondern Sie bevorzugen einen Wagen ganz in Ihrer Nähe? Schauen Sie sich in unserem Autoportal um. Bei der HUK-Autowelt finden Sie unter rund 300 Gebrauchtwagen und bestimmt auch Ihr nächstes Wunschauto ganz in Ihrer Nähe. 

Worauf Sie bei der Autoüberführung achten müssen

Vor einer Überführungsfahrt sollten Sie sicherstellen, dass das Auto verkehrssicher und fahrtüchtig ist. Es sollte über einen gültigen Hauptuntersuchung (auch TÜV genannt) verfügen und das Fahrzeug sollte den Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Zudem sollte das Auto während der Überführung angemeldet und über eine Versicherung verfügen. 

Sollten Sie einen Fahrer oder eine Fahrerin mit der Kfz-Überführung beauftragen, achten Sie darauf, dass es sich um ein seriöses Unternehmen mit Betriebshaftpflichtversicherung handelt. So sind mögliche Schäden während des Autotransports abgedeckt. Ein Übergabeprotokoll bei Abholung und Ankunft schafft zusätzliche Klarheit und Sicherheit. Nichtsdestotrotz sollten sich aus Sicherheitsgründen während der Überführungsfahrt keine persönlichen Gegenstände oder Ladungen im Fahrzeug befinden. 

Ein Auto ohne Zulassung überführen – so geht‘s 

Eine Autoüberführung ohne Zulassung ist möglich, auch wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist. Sie haben zwei Möglichkeiten, das Auto legal an seinen neuen Standort zu überführen. 

  1. Die erste Möglichkeit: Sie überführen das Auto privat mit einem Anhänger. Wichtig ist dabei, dass Sie einen Führerschein Klasse B96 bzw. einen passenden Anhängerführerschein besitzen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn das Auto nicht fahrbereit ist. 

  2. Die zweite Möglichkeit: Sie lassen das Auto mit einem speziellen Kennzeichen überführen. Hier kommen entweder ein Kurzzeitkennzeichen (innerhalb Deutschlands und Mitgliedsstaaten der EU) oder ein Ausfuhrkennzeichen in Frage. Beide zählen zu den sogenannten Überführungskennzeichen und sind jeweils nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Welche Variante für Sie infrage kommt, hängt davon ab, wohin die Überführungsfahrt geht und welche Regelungen dort gelten. 

Bitte bedenken Sie: Für beide Optionen fallen zusätzliche Kosten an.  

Ohne TÜV unterwegs: Was bei beim Auto überführen erlaubt ist

Wenn Ihr Fahrzeug keinen gültigen TÜV mehr hat, ist eine Fahrzeugüberführung grundsätzlich nicht erlaubt. In diesem Fall droht ein Bußgeld, da das zu überführende Auto offiziell als nicht verkehrssicher gilt. 

Ein Auto zu überführen ist unter folgender Voraussetzung erlaubt: Ist der TÜV seit weniger als 4 Wochen abgelaufen, gilt eine Kulanzfrist. In dieser Zeit dürfen Sie das Auto mit entsprechendem Nachweis normal zum Zielort überführen. Sollte der TÜV länger als 4 Wochen abgelaufen sein, ist die Pkw-Überführung nur noch direkt zur nächsten Prüfstelle oder Werkstatt erlaubt. 

Wohin können Sie Ihr Auto überführen und was gibt es für Vorschriften?

Grundsätzlich ist die Kfz-Überführung auf der ganzen Welt möglich, jedoch gelten je nach Zielort verschiedene Vorschriften und Kosten. Hierbei unterscheidet man nicht nur grob zwischen In- und Ausland, sondern spezifisch nach Land und ob dieses Teil der EU ist. 

Auto überführen innerhalb von Deutschland

Bei einer Pkw-Überführung innerhalb von Deutschland gibt es nicht viele Punkte zu beachten. Wichtig ist jedoch, dass man während des Autoüberführen einen Nachweis für eine Haftpflichtversicherung mit sich trägt und über ein Kurzzeitkennzeichen verfügt. Dieses kann bei der Zulassungsstelle für das gewünschte Fahrzeug beantragt werden und ist 5 Tage gültig. 

Kurzeitkennzeichen? Mit dieser Checkliste funktioniert‘s 

  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV) 

  • Versicherungsnachweis 

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass  

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II 

  • Für Firmenwagen zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder den Handelsregisterauszug 

  • ggf. Vollmacht bei Antrag durch Dritte

Auto überführen von Deutschland ins Ausland

Bei einer Kfz-Überführung von Deutschland in das Ausland variiert der Prozess für den Autotransport je nach Zielland. Für Fahrten nach Österreich, Schweiz, Dänemark oder Italien reicht ein Kurzzeitkennzeichen. Für alle anderen Zielländer wird ein Ausfuhrkennzeichen bzw. Exportkennzeichen benötigt. Dieses kann bei der zuständigen Zulassung beantragt werden. Ebenfalls zu beachten sind die Sicherheitsbestimmungen für das gewählte Zielland, denn diese können von den Sicherheitsbestimmungen Deutschlands abweichen. Sie variieren von Land zu Land und sollten vor einer Autoüberführung stets geprüft werden, um eine reibungslose Fahrzeugüberführung sicherzustellen. 

Ausfuhrkennzeichen? Mit dieser Checkliste funktioniert‘s 

  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (TÜV) 

  • Haftpflichtversicherung Nachweis 

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass  

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II 

Auto überführen aus dem Ausland nach Deutschland

Für die Fahrzeugüberführung aus dem Ausland nach Deutschland benötigt man eine Zulassung aus dem jeweiligen Land und ein Kennzeichen für die Überführung. Das Ausfuhrkennzeichen wird an der Zulassungsstelle am Standort im Ausland beantragt. Mit unserer Checkliste für Ausfuhrkennzeichen können Sie bequem prüfen, welche Dokumente Sie bei der Beantragung eines solchen Überführungskennzeichen bereithalten sollten. Überprüfen Sie auch hier die Sicherheitsbestimmungen des Herkunftslandes, um Komplikationen auf der Strecke zu vermeiden. 

Welche Unterschiede gibt es bei beim Auto überführen zwischen EU und Nicht-EU?

Neben den zusätzlichen Kosten für die Autoüberführung wie z. B. Zollgebühren und Einfuhrsteuern, unterscheidet man auch zwischen Vorschriften in der EU und Nicht-EU. Innerhalb der EU reicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung völlig aus, während man für Nicht-EU-Länder eine Grenzversicherung für das zu überführende Fahrzeug benötigt. Hier ist also wichtig zu beachten, dass die Kfz-Versicherung des Autos aus Nicht-EU-Ländern nicht gleichbedeutend mit der KFZ-Versicherung in der EU ist, auch wenn die Bezeichnung dieselbe sein kann. 

Wie können Sie Ihr Auto überführen?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie man sein Auto überführen kann. Welche man davon wählt, hängt ganz davon ab, welche Voraussetzungen das zu überführende Auto erfüllt. Außerdem spielen auch die Kosten der Fahrzeugüberführung und der Komfort eine große Rolle bei der Entscheidung über die Überführungsmethode.  

Viele unterschätzen, wie unterschiedlich die Autoüberführung in Eigenregie ablaufen kann – je nachdem, ob das privat zu überführende Auto noch angemeldet oder abgemeldet ist. Beide Varianten bringen eigene Anforderungen mit sich. 

Ist das zu überführende Auto angemeldet und verfügt über eine Versicherung, kann man es direkt auf eigener Achse überführen. Das heißt, Sie können sich selbst an das Steuer setzen und das Fahrzeug am Zielort ummelden.  

Wichtig: Während der Fahrt ist das Auto noch auf den früheren Halter oder die frühere Halterin zugelassen. Kommt es bei der Überführungsfahrt zu einem Unfall oder anderen Problemen, kann es bei der Versicherung komplizierter werden. 

Ist das zu überführende Auto abgemeldet, ist eine direkte Überführung des Fahrzeugs im Straßenverkehr nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Sie verfügen über das passende Kennzeichen für das Überführen. Sollte das aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, kann man das Auto auch mit einem Anhänger an das Ziel überführen. 

Wenn man das Fahrzeug nicht selbst überführen möchte, kann man einen professionellen Überführungsfahrer oder eine professionelle Überführungsfahrerin beauftragen und das Auto überführen lassen. Diese bringen das Fahrzeug auf eigener Achse zu Ihnen und kümmern sich in der Regel auch um organisatorische Details. Meist müssen Sie lediglich das passende Überführungskennzeichen bereitstellen.  

Wichtig: Beauftragen Sie ausschließlich gewerbliche Anbieter – nur so ist das Auto während der Überführung auch versichert. 

Eine weitere Möglichkeit der Autoüberführung ist der Transport durch eine Spedition oder einen spezialisierten Dienstleistenden. Hierbei wird das Auto auf ein Transportfahrzeug geladen und zu Ihnen gebracht – ohne, dass es selbst gefahren wird.  

Wichtig: Beauftragen Sie ausschließlich ein seriöses und versichertes Unternehmen – nur so ist das Auto während der Überführung auch abgesichert.

Wie viel kostet es, Ihr Auto zu überführen?

Die Kosten einer Fahrzeugüberführung hängen stark von der gewählten Methode und des Standorts ab. Neben der Entfernung spielen auch der Fahrzeugtyp und der organisatorische Aufwand eine Rolle.

Wer das Auto selbst bzw. privat überführt, kann häufig Kosten sparen. Anfallen können hier die Gebühren für Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen (bis ca. 100 €), Kraftstoffkosten sowie gegebenenfalls die Miete für einen Anhänger oder Autotransporter. Diese Methode lohnt sich besonders bei kürzeren Strecken.

Bei einer professionellen Pkw-Überführung durch einen Dienstleistenden fallen mehrere Kosten an: An- und Abreise des Fahrers oder der Fahrerin, Spritkosten, Stundenlohn, Ruhezeiten inklusive möglicher Übernachtung, Mautgebühren sowie Kurzzeitkennzeichen (bis zu 40 €) und eine Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter oder Anbieterin und Strecke summiert sich das schnell auf mehrere hundert Euro. Der Vorteil liegt vor allem in der Zeitersparnis.

Beim Auto überführen aus oder in ein Nicht-EU-Land, ist mit deutlich höheren Ausgaben zu rechnen. Neben Kennzeichen und Überführung zum Verschiffungshafen entstehen Frachtkosten, Abfertigungsgebühren im EU-Hafen, Importzoll (10 % auf Kaufpreis + Transport bei Überführungen in die EU) und bei Neuwagen eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Hinzu kommt der Transport zum Wohnort oder zur Prüfstelle für die Hauptuntersuchung (bspw. zum TÜV)

TÜV-Nachweis, Abgasuntersuchung, Zulassung, Vermittler im Ausland und Gebühren für Auslandsüberweisungen. 

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