Auto im Fokus. Thema: Kann man ein angemeldetes Auto verkaufen?

Angemeldetes Auto verkaufen: Was Sie wissen sollten

Welche Vorteile und Risiken hat der Verkauf eines angemeldeten Autos?

Sie denken darüber nach Ihr Auto zu verkaufen, wissen aber nicht, ob Sie ein angemeldetes Auto verkaufen können? Die Antwort ist ja, und ein angemeldetes Auto kann beim Verkauf einige Vorteile bringen. Sie sollten sich aber auch über die Risiken bewusst sein, wenn Sie vor dem Verkauf keine Abmeldung durchführen. Wir erklären Ihnen in unserem Artikel, wie ein privater Autoverkauf ablaufen sollte, wer haftet, wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, und was Sie unbedingt beachten sollten.  

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Wie läuft der Verkauf eines Autos in der Regel ab?

Wenn Sie Ihr Auto z. B. privat verkaufen wollen, egal ob angemeldet oder abgemeldet, müssen Sie Ihr Fahrzeug mit entsprechenden Bildern, Beschreibung und einem Preis inserieren. Mit potenziellen Käuferinnen und Käufern können nun Probefahrten durchgeführt werden – wenn das Auto noch angemeldet ist oder Sie ein spezielles Kennzeichen wie ein Kurzzeitkennzeichen besitzen. Außerdem kommt es eventuell nochmal zu Preisverhandlungen. Haben Sie sich mit den Interessent*innen geeinigt, kommt es zum Abschluss und Autoverkauf.

Folgende Schritte sind nun durchzuführen: 

1

Kaufvertrag unterzeichnen:

Der Kaufvertrag sollte neben dem Kaufpreis auch die Fahrzeugdaten enthalten wie z. B. Fahrgestellnummer, Schäden und Kilometerzähler. Auch die Daten zu beiden Kaufparteien wie Name und Adresse sollten festgehalten werden, wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen. 

2

Auto übergeben:

Nach dem Verkauf des angemeldeten Pkw, sollten Sie sicherstellen, dass keine persönlichen Gegenstände mehr im Fahrzeug sind, bevor Sie es an die neue Besitzerin oder den neuen Besitzer übergibst.

3

Abmeldung bzw. Ummeldung:

Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto ist ein entscheidender Schritt die Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung. Dieser Schritt sollte in der Regel innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. 

Kann man ein angemeldetes Auto auch an HUK-Autowelt verkaufen?

Ja, Sie können Ihr angemeldetes Auto auch an einen Händler, wie die HUK-Autowelt verkaufen. Sie bekommen einen fairen Preis und eine schnelle Abwicklung. Wir kümmern uns auch anschließend um die Formalitäten wie beispielsweise die Abmeldung Ihres Autos.

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Was müssen Sie beachten, wenn Sie ein angemeldetes Auto verkaufen möchten?

Ein angemeldetes Kfz zu verkaufen kann Risiken aber auch Vorteile mit sich bringen. Grundlegend gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten solltest. So steht dem Verkauf Ihres angemeldeten Pkws nichts mehr im Wege:  

  • Um sicherzustellen, dass die Käuferin oder der Käufer das Auto wirklich zeitnah ummelden, setze schriftlich im Vertrag eine Frist für die Ummeldung fest. In der Regel ist ein Zeitraum von einer Woche angebracht.  

  • Nach dem Verkauf sind Sie verpflichtet diesen bei der Zulassungsstelle zu melden. Mit der Veräußerungszeige bestätigen die Käuferin oder der Käufer, dass das Auto angemeldet an sie verkauft wurde. Damit wird auch bescheinigt, dass Fahrzeugbrief und -schein übergeben wurden. 

  • Auch die Kfz-Versicherung muss über den Verkauf und die Übergabe Ihres angemeldeten Autos informiert werden. Auch hier benötigen Sie eine Veräußerungsanzeige als Bestätigung. 

Was ist eine Veräußerungsanzeige? 

Die Veräußerungsanzeige ist ein Dokument, in dem alle wichtigen Informationen zum Fahrzeugverkauf stehen, damit die Übergabe des Autos auch rechtlich abgesichert ist. Die Form ist nicht vorgegeben, aber folgende Inhalte sollten in der Veräußerungsanzeige enthalten sein:  

  • Daten des Verkäufers oder der Verkäuferin 

  • Daten des Käufers oder der Käuferin 

  • Fahrzeugdetails 

  • Verkaufsinformationen 

  • Bestätigung des Käufers oder der Käuferin 

  • Unterschriften 

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn Sie Ihr angemeldetes Auto verkaufen?

Verkaufen Sie Ihren angemeldeten Gebrauchtwagen an einen Händler, müssen Sie sich beim Thema Versicherung um nichts mehr kümmern. Als Serviceleistung kümmert sich der Händler in der Regel darum. Bei einem Privatverkauf eines angemeldeten PKWs sieht es allerdings anders aus. Ist das Auto vor dem Verkauf nicht abgemeldet, läuft auch die Versicherung weiter. In diesem Fall ist es wichtig direkt nach dem Autoverkauf daran zu denken, dass die Versicherung informiert wird, damit Sie nicht für eventuelle Schäden am Auto haften müssen, die nach dem Kauf entstanden sind.   

Frau hat eine Panne und Pannenhelfer kommt zur Hilfe.

Wer haftet, wenn das angemeldete Auto nicht umgemeldet wird?

Für den Zeitraum zwischen der Abmeldung und Anmeldung des Autos ist die Verkäuferin oder der Verkäufer verantwortlich. Ist das angemeldete Auto nicht umgemeldet worden, haftet also immer die ehemalige Besitzerin oder der ehemalige Besitzer

Daher ist es wichtig, eine Frist für die Ummeldung schriftlich im Kaufvertrag festzulegen und die Versicherung und die Zulassungsstelle direkt nach dem Autoverkauf in Kenntnis über diesen zu setzen. 

Welche Vorteile hat der Verkauf eines angemeldeten Autos?

Ihr angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen kann einige Vorteile mit sich bringen. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, gibt es immer eine Übergangzeit zwischen dem Zeitpunkt, wo Sie sich für einen Verkauf entscheiden, bis der Pkw wirklich verkauft wurde. Gerade in dieser Zeit profitieren Sie von einem angemeldeten Auto beim Verkauf:  

  • Wenn Ihr Pkw für den Verkauf weiterhin angemeldet ist, haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug weiterhin auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Das bedeutet, Sie können das Auto weiterhin benutzen und auch Probefahrten anbieten. Gerade bei einem Privatverkauf erhöht das deutlich Ihre Verkaufschancen.

  • Nur wenn Ihr Auto für den Verkauf noch angemeldet ist, dürfen Sie es auch auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Ist Ihr Kfz abgemeldet, müssen Sie einen privaten Stellplatz finden und können das Fahrzeug auch nicht mehr bewegen. Somit ersparen Sie sich die Anschaffung eines speziellen Kennzeichens, wie das sogenannte Kurzzeitkennzeichens, um Ihr Auto dennoch bewegen zu dürfen. 

  • Ist Ihr Auto abgemeldet, erlischt auch der Schutz Ihrer Versicherung. Die Ausstattung mit einem Kurzzeitkennzeichen hat einen speziellen Haftpflichttarif und gilt auch nur für 5 Tage.

Welche Risiken birgt der Verkauf eines angemeldeten Autos?

Ihr angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen ist vor allem auch für die Käuferin oder den Käufer bequem, da diese dann nach unterschriebenem Kaufvertrag gleich losfahren können. Daher sollten Sie sich auch mit den Risiken vertraut machen, wenn Sie Ihr angemeldetes Auto verkaufen möchten: 

  • Nach dem Autoverkauf sind Sie davon abhängig, dass die Käuferin oder der Käufer das Auto auch ummelden. Wird das Fahrzeug nicht auf die neue Besitzerin oder den neuen Besitzer umgemeldet, gehen die Zulassungsstelle und die Versicherung davon aus, dass Sie weiterhin die Halterin oder der Halter des Pkws sind. Damit kommen Sie auch weiterhin für die Kfz-Steuer und die Kosten der Versicherung auf.

  • Ist Ihr angemeldetes Auto nach dem Verkauf nicht umgemeldet worden und die neue Halterin oder der neue Halter hat einen Unfall, kann es passieren, dass Ihre Schadensfreiklasse heruntergestuft wird und damit Ihre laufenden Kosten erhöht werden. Mit Vorlage des Kaufvertrags können Sie zwar beweisen, dass Sie nicht den Unfall verursacht haben, allerdings ist das mit einem Mehraufwand verbunden

  • Bußgelder für falsches Parken oder zu schnelles Fahren landen nach wie vor bei Ihnen, wenn die neue Besitzerin oder der neue Besitzer den angemeldeten Pkw nach dem Kauf nicht umgemeldet haben. Auch hier können Sie mit dem Kaufvertrag nachweisen, dass Sie nicht schuldig sind, allerdings könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben, falls die neue Besitzerin oder der neue Besitzer nicht mehr auffindbar ist.  

Um beim Verkauf Ihres angemeldeten Autos auf Nummer sicher zu gehen, vergiss auf keinen Fall die Zulassungsstelle und die Versicherung nach dem Autoverkauf mit einer Veräußerungsanzeige zu informieren. Vor allem bei der Versicherung ist das besonders wichtig, da der Versicherungsschutz sonst erst mit der Ummeldung übertragen wird. Stellen Sie auch unbedingt sicher, dass Sie alle Absprachen mit der Käuferin oder dem Käufer genau dokumentieren und alle Bedingungen schriftlich festhalten. Es ist ratsam, die Übermittlung der Abmeldebestätigung mit der neuen Halterin oder dem neuen Halter Ihres Fahrzeugs zu vereinbaren. So werden Sie schriftlich darüber informiert, dass Ihr angemeldetes Auto nach dem Verkauf auch wirklich umgemeldet wurde.  

Der Verkauf Ihres angemeldeten Autos an die HUK-Autowelt bietet Ihnen komplette Sicherheit. Wir bewerten Ihr Auto, machen Ihnen ein faires Angebot und Sie entscheidest, ob Sie das Auto an uns verkaufen möchten. Ganz einfach, bequem und ganz ohne Risiko. 

Fazit: So geht der Verkauf eines angemeldeten Autos reibungslos von statten

Bevor Sie Ihr angemeldeten Gebrauchtwagen verkaufen, sollten Sie sich über die Vorteile und Risiken informieren. Stellen Sie sicher, dass jeder Schritt beim Verkauf sorgfältig durchgeführt wird. Kümmern Sie sich vor allem darum, im Kaufvertrag alles Wichtige festzuhalten und die Zulassungsstelle und Ihre Kfz-Versicherung zu informieren. So gelingt der private Autoverkauf von Ihrem Pkw bestimmt.  

Möchten Sie aber lieber ganz auf Nummer sicher gehen, dann können Sie auch Ihr Auto an einen Händler verkaufen. Ist Ihnen der bürokratische Aufwand eines privaten Autoverkaufs zu hoch, verlassen Sie sich einfach auf die Expertise der HUK-Autowelt. Bei uns verkaufen Sie Ihr Fahrzeug unkompliziert – ohne Stress und selbstverständlich zu einem fairen Preis. Starten Sie mit unserer kostenlosen Fahrzeugbewertung und ermitteln Sie, was Ihr Auto wert ist.

Wenn Rückfragen bestehen sollten, kann man diesen Kontakt nutzen um Informationen rund um den Autoverkauf einzuholen.

Haben Sie noch Fragen?

In unseren FAQs haben wir Ihnen alle wichtigen Fragen und Antworten rund um das Thema  Auto bewerten und verkaufen zusammengestellt. Mit unseren Antworten möchten wir Ihnen beim Verkauf Ihres Gebrauchtwagens so gut es geht weiterhelfen. Schauen Sie sich gerne einmal vorbei. 

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach unter der 0211 5423 2350 an oder schreiben Sie uns an info@huk-autowelt.de. Unser Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

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