
Abgasuntersuchung (AU)
Ebenso wie die Hauptuntersuchung (HU) musst Du auch regelmäßig eine Abgasuntersuchung (AU) an Deinem Auto durchführen lassen. Dabei werden die Abgaswerte wie der Kohlenmonoxidgehalt Deines Kfz überprüft, um eine hohe Umweltbelastung zu vermeiden. Aber ab wann muss Dein Pkw zur Abgasuntersuchung und ab welchem Baujahr? Was ist eine Abgasuntersuchung im Unterschied zur Hauptuntersuchung und wie lange dauert sie? In unserem Ratgeber erfährst Du alles über die Abgasuntersuchung.
Du möchtest direkt einen Termin für die Abgasuntersuchung an Deinem Benziner oder Diesel-Fahrzeug in der Werkstatt ausmachen? Kein Problem: Mit dem HUK-Autoservice vereinbarst Du mit wenigen Klicks einen Termin bei unseren Service-Partnern in Deiner Nähe.
Das Wichtigste zur Abgasuntersuchung an Deinem PKW auf einen Blick
Erklärung: Was ist die Abgasuntersuchung?
Bei der Abgasuntersuchung findet eine Prüfung und Messung der Abgaswerte wie dem Kohlenmonoxidgehalt statt. Die Art und Menge der produzierten Abgase werden mit vordefinierten Grenzwerten abgeglichen. Die Haupt- und Abgasuntersuchung Deines Pkws kannst Du bei TÜV- oder Dekra-zertifizierten Werkstätten durchführen lassen. Dabei müssen Neuwagen erst nach 3 Jahren zum ersten Mal zur AU – danach dann alle 2 Jahre.
In Deutschland ist die Abgasuntersuchung bereits seit 1985 Pflicht: Damals war die Kontrolle von Abgasen noch als Abgassonderuntersuchung (ASU) bekannt und nur für Benziner verpflichtend. 1993 wurde die ASU zur Abgasuntersuchung (AU) reformiert und auch auf Fahrzeuge mit Diesel ausgeweitet. Seit 2006 lautet der offizielle Name der AU „Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems“ kurz UMA. Im Volksmund ist die Prüfung aber immer noch vorrangig unter dem Namen Abgasuntersuchung oder AU bekannt. Mit der Messung von Abgaswerten hat die AU das Ziel, die Abgase zu kontrollieren, um z. B. den Ausstoß von Kohlenstoffmonoxid verschiedener Fahrzeuge in Grenzen zu halten und die Umwelt nicht übermäßig zu belasten.
Was ist der Unterschied zwischen Abgas- und Hauptuntersuchung (HU)?
Während die Hauptuntersuchung (HU) ursprünglich nur die Verkehrstauglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit von Kraftfahrzeugen zum Zweck hatte, integriert die Abgasuntersuchung zudem die Umweltverträglichkeit von Autos. 2009 hat die Regierung die AU als separate Untersuchung abgeschafft. Seit Januar 2010 ist sie fester Bestandteil der HU von Fahrzeugen wie Krafträdern, Pkws und Lkws.
Übrigens: Für die AU erhältst Du eine separate Bescheinigung, da Du die Abgasuntersuchung auch getrennt von der HU im Voraus absolvieren kannst.
Experten-Tipp: „Neben der Abgasuntersuchung ist die Hauptuntersuchung besonders wichtig, um die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugen festzustellen. Möchtest Du sowohl mit AU als auch mit HU so wenig Stress wie möglich haben, sind hier ein paar Tipps zur Vorbereitung der Hauptuntersuchung für Dich. Du kannst bereits vorab ein paar typische Prüfpunkte selbst checken: Schäden an Gurten oder Gurtschlössern sowie die Funktion von Scheibenwischern sind Dinge, die im Idealfall bereits im Alltag auffallen und die Du Dir somit in der HU sparen kannst. Ebenso wie eine fehlerhafte Lenkradstellung oder auch das Vorhandensein von Warndreieck, Warnweste und aktuellem Verbandkasten."
– Jesco Hußlein, Mobilitätsexperte beim HUK-Autoservice.

Ab wann Du mit Deinem Benziner zur Abgasuntersuchung solltest
In der Regel musst Du, wie auch bei der Hauptuntersuchung, alle 2 Jahre zur Abgasuntersuchung. Mit einem Neuwagen musst Du allerdings erst nach 3 Jahren zum ersten Mal zu HU und AU, um die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit Deines Fahrzeugs sicherzustellen.
Wann Dein Auto für die nächste AU fällig ist, kannst Du auf der letzten Plakette auf Deinem Fahrzeug und im Fahrzeugschein einsehen.
Ob Diesel oder Benziner – ab wann Du zur Abgasuntersuchung musst, kann variieren und hängt davon ab, ob Du ein Fahrzeug mit Krafträdern oder einem Anhänger, ein Wohnmobil, einen Lkw oder ein Nutzfahrzeug in Betrieb hast. Die Tabelle gibt Dir eine gute Übersicht über die entsprechenden Fristen:
Untersuchung nach Erstzulassung (Monate) | Folgende Hauptuntersuchungen (Monate) | Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht (zGG) |
|---|---|---|
36 | 24 | Pkw |
24 | 24 | Motorrad |
36 | 24 | Wohnwagen & Anhänger bis 750 kg |
24 | 24 | Wohnwagen & Anhänger bis 750 kg |
12 | 12 | Wohnwagen & Anhänger über 3,5 t |
36 | 24 | Wohnmobil unter 3,5t |
24 | 12 | Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t |
12 | 12 | Wohnmobil ab 7,5 t |
Abgasuntersuchung durchführen: Wie läuft die Prüfung ab?
Der Ablauf einer Abgasuntersuchung erfolgt in wenigen Schritten: Beginnend mit einer Sichtprüfung, innerhalb der zunächst Schäden an relevanten Teilen wie dem Auspuff kontrolliert werden, schließt sich daran eine Endrohrmessung an. Durch diese kann man die vom Wagen produzierten Abgase wie den Kohlenmonoxidgehalt und das Schadstoffverhalten messen.
Zu den zu messenden Abgaswerten gehören weiterhin Sauerstoff, Stickoxide, Kohlenstoffmonoxid und Kohlenwasserstoff. Die Werte, die in der Messung ermittelt wurden, werden dann mit bereits bestehenden Grenzwerten verglichen.
Ablauf der Abgasuntersuchung in 5 Schritten:
Beim HUK-Autoservice kannst Du ganz bequem online Deinen nächsten HU- und AU-Termin buchen. Wähle dafür einfach eine der Partnerwerkstätten in Deiner Nähe und einen Termin, der in Deinen Terminkalender passt. Bereits ab 138 Euro kannst Du die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung an Deinem Fahrzeug vornehmen lassen.
Welche Werte werden bei der AU gemessen?
Bei der Abgasuntersuchung an Deinem Kfz findet die Messung verschiedener Abgase statt, die noch aus dem Auspuff herauskommen. Die Untersuchung soll außerdem das Schadstoffverhalten feststellen. Bei Selbstzündern bzw. Ottomotoren sind dies Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoff, Sauerstoff und Stickoxide, die über eine Sonde im Leerlauf und bei erhöhter Drehzahl gemessen werden.
Welche Grenzwerte diese jeweils erreichen dürfen, hängt vom verbauten Katalysator ab. Bei Fahrzeugen, deren Motor mit Diesel betrieben wird, misst die Sonde den Trübungswert des Abgases durch Rußpartikel. Prüfer*innen gleichen die Ergebnisse der Abgas-Messung dann mit den gesetzlich vorgeschriebenen minimalen und maximalen Grenzwerten ab. Liegen die ermittelten Werte im tolerierten Bereich, ist die Abgasuntersuchung an Deinem Kfz bestanden.
In der Regel geben Hersteller Grenzwerte, für die vom Auto produzierten Abgase vor, die nicht überschritten werden sollten. Lassen sich zum Fahrzeug selbst keine Daten finden, orientiert man sich an den gesetzlichen Grenzwerten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung galten.
Im Fehlerspeicher des Motormanagementsystems können Fehler auftreten, welche die Abgaswerte beeinträchtigen würden. Deshalb gehört die Untersuchung des Fehlerspeichers ebenfalls zur AU. Sind bspw. Fehlermeldungen über Fehlzündungen oder defekte Einspritzdüsen abgespeichert, gilt die Abgasuntersuchung als nicht bestanden.
Über Sensoren, Sonden oder den OBD-Stecker werden die Fahrzeugdaten wie Leerlaufdrehzahl und die Motortemperatur festgehalten.
Je nach Motor und der Art des Abgasreinigungssystems stehen auch verschiedene Abgaswerte zur Messung zur Verfügung. Dabei unterscheidet man zwischen 6 verschiedenen Fahrzeugarten wird, bei denen jeweils andere Abgaswerte entscheidend sind: Benziner ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator, mit geregeltem Katalysator ohne OBD, mit geregeltem Katalysator mit OBD und Diesel mit und ohne OBD.
Abgasuntersuchung: Wo darf die Prüfung stattfinden?
Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems kann von anerkannten Prüforganisationen wie z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden. Aber auch Dekra- bzw. TÜV-zertifizierte Werkstätten dürfen Abgasuntersuchungen durchführen und eine Bescheinigung ausstellen, die für die HU gültig ist.
Die AU musss nicht zeitgleich mit der Hauptuntersuchung vonstattengehen und auch nicht vom selben Prüfunternehmen vollzogen werden, auch wenn sie inzwischen ein Bestandteil der Hauptuntersuchung ist. Lässt Du die Abgasuntersuchung separat durchführen, beachte bitte, dass sie maximal einen Monat zurückliegen darf, um bei einer Hauptuntersuchung anerkannt zu werden.
Unser Tipp: Ob einzeln oder zusammen – bei den über 450 Partnerwerkstätten der HUK-COBURG sind Du und Dein Pkw für die fachgerechte Abgasuntersuchung sowie Hauptuntersuchung in besten Händen. Um Dir den bestmöglichen HUK-Qualitätsstandard bieten zu können, sind alles unsere Service-Partner im Werkstattnetz Dekra-zertifiziert und damit nicht nur fachlich, sondern auch gesetzlich dafür qualifiziert, HU und AU durchzuführen.
Nicht bestanden oder Termin überzogen: Was passiert jetzt?
Erreicht Dein Fahrzeug nicht die Sollwerte bei der AU oder treten Mängel im Bereich der relevanten Bauteile auf führt das dazu, dass Du die Abgasuntersuchung nicht bestanden hast. Dann müssen innerhalb eines Monats alle Mängel beseitigt werden. Danach kannst Du Dein Fahrzeug erneut zur Prüfung innerhalb der Abgasuntersuchung bringen, um eine neue, gültige Prüfplakette zu erhalten. Hältst Du Dich nicht an die Vorgabe von einem Monat oder lässt die Mängel länger als 2 Monate nicht beheben, fallen Gebühren oder Strafen nach dem Bußgeldkatalog an. Ohne einen gültigen Plakettenwert gilt zudem ein Fahrverbot für Dein Fahrzeug.
Überziehst Du den Termin für die HU bzw. AU kommen diese Strafen nach dem Bußgeldkatalog auf Dich zu:
Überziehung des AU- und HU-Termins um 2 bis 4 Monate: 15 Euro Strafe
Um 4 bis 8 Monate: 25 Euro
Ab 8 Monaten: ein Punkt in Flensburg sowie 60 Euro Strafe
Die Kosten einer Abgasuntersuchung
Was eine Abgasuntersuchung kostet, ist von Region zu Region unterschiedlich. In der Regel belaufen sich die Kosten aber auf rund 30 Euro. Fällt Dein Kfz durch die Abgasuntersuchung durch, entstehen weitere Kosten – sowohl für potenzielle Reparaturen als auch für eine Nachuntersuchung, welche erneut etwa 25 Euro kostet.
Je nachdem, für welche Prüfgesellschaft oder Werkstatt Du Dich entscheidest und, ob HU und AU gemeinsam oder nacheinander durchgeführt werden, können die Kosten variieren. HU und AU kosten gemeinsam normalerweise bis zu ca. 126 Euro. Wie genau sich die Kosten für Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zusammensetzen, kannst Du in unserm Ratgeber „Hauptuntersuchung Kosten“ nachlesen.
FAQ zur Abgasuntersuchung
Ja, man muss eine Abgasuntersuchung machen, denn sie ist in Deutschland Pflicht. Nach Erstzulassung musst Du erst nach 3 Jahren und danach alle 2 Jahre mit Deinem Auto zur Abgasuntersuchung. Wann Dein Auto für die nächste AU fällig ist, findest Du auf der letzten Plakette und im Fahrzeugschein.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung ein fester Teil der Hauptuntersuchung. Da es sich aber um eine geschlossene und abgetrennte Untersuchung handelt, kannst Du diese auch separat bei einer zulässigen Werkstatt durchführen lassen. Die Plakette und die Prüfbescheinigung erhältst Du allerdings nur, wenn die Abgaswerte kontrolliert wurden und vorschriftsmäßig sind.
2 Monate. Hast Du die Abgasuntersuchung bereits vor der HU bestanden, da Du die AU separat bei einer zugelassenen Werkstatt vornehmen lassen hast, ist die AU noch höchstens 2 Monate gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch die HU bestanden sein. Im Falle einer Nachprüfung musst Du die AU in diesem Zeitraum nicht erneut vornehmen lassen.
Wenn Du als Fahrzeughalter*in die Abgasuntersuchung mit der HU gemacht hast, ist die AU so lange gültig, bis Du Dein Fahrzeug erneut zur Hauptuntersuchung vorführen musst. Dann wird auch die AU wieder erneuert.
2018 fand eine Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung statt: Seit dem 1. Januar 2018 müssen alle Fahrzeuge zur AU, ob Autos, Motorrad oder Wohnmobil, ob Benzin oder Diesel. Trotzdem gibt es Ausnahmen wie Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 oder Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Damit ist die Abgasuntersuchung mit Endrohrmessung auch für Fahrzeuge mit OBD verpflichtend, um eine Systemmanipulation auszuschließen.
Fahrzeuge, die über ein On-Board-Diagnose-System (OBD) verfügen, können mithilfe des OBD in der Regel Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen und unzureichende Abgaswerte identifizieren. Aus diesem Grund genügte es für die AU früher, dass das System keinen Fehler anzeigt – eine zusätzliche Messung war nicht nötig. Bis Ende 2017 mussten alle Fahrzeuge zwar auch zu einer Abgasuntersuchung, jedoch musste nur eine On-Board-Diagnose (OBD) gemacht werden. Die Untersuchung galt als bestanden, wenn bei der Diagnose kein Fehler festgestellt werden konnten. Fahrzeuge ab Baujahr 2006 waren sogar von der Abgasuntersuchung befreit.
Diese Fahrzeuge sind laut StVZO, Anlage VIII Nr. 1.2.1.2 von der AU ausgenommen:
Kraftfahrzeuge mit
Fremdzündungsmotoren mit Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h und mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969
Kompressionszündungsmotoren mit weniger als vier Rädern und mit Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h
Kompressionszündungsmotoren, die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen eines Lkw hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen
Stapler
In der Regel kannst Du für die Haupt- und Abgasuntersuchung Deines Autos rund 30 Minuten einplanen.
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