
Abgemeldetes Auto verkaufen
Ist es sinnvoll, ein abgemeldetes Auto zu verkaufen?
Gebrauchte Autos sind gefragt wie nie. Immer mehr Menschen entscheiden sich gegen den Neuwagen und für einen Gebrauchten. Das macht den Verkauf des eigenen Autos oft leichter als gedacht. Doch dabei taucht schnell eine Frage auf: Sollten Sie Ihr Auto lieber angemeldet oder abgemeldet verkaufen? Beides geht – bringt aber jeweils bestimmte Vor- und Nachteile mit sich.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über diese Vor- und Nachteile. Außerdem erklären wir Ihnen, wer beim Verkauf für ein abgemeldetes Auto haftet, was es zu beachten gibt und wie Sie den Verkauf einfacher gestalten können.
Abgemeldetes Auto verkaufen: Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Kein Haftungsrisiko, geringere Kosten, kein Ummeldungsrisiko und weniger Papierkram mit der Versicherung – es gibt einige Vorteile, wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen. Neben den Vorteilen gibt es mit der Parkplatznutzung (öffentlicher Raum), der fehlenden Probefahrt und den Überführungsproblemen aber auch einige Nachteile. In den nachfolgenden Abschnitten finden Sie alle Vor- und Nachteile, die mit dem Verkaufen eines abgemeldeten Fahrzeugs einhergehen.
Ein abgemeldetes Auto verkaufen: Die Vorteile in der Übersicht
Kein Haftungsrisiko: Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt, an dem Sie es verkaufen, abgemeldet, tragen Sie kein Haftungsrisiko. Verkaufen Sie nämlich ein angemeldetes Auto, müssen Sie darauf vertrauen, dass die Käuferin oder der Käufer das Auto fristgerecht ummeldet. Bis dahin gelten Sie bei Bußgeldstelle, Versicherungen und Kfz-Behörden als erste Anlaufstelle. Überschreitet etwa der neue Fahrzeughaltende die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h, bekommen zunächst Sie die Post. Sie müssen der Bußgeldstelle dann glaubwürdig erklären, dass Sie das Fahrzeug verkauft haben.
Geringere Kosten: Melden Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ab, entfallen sofort Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge. Die Kfz-Versicherung läuft dann nur noch bis 23:59 Uhr des Abmeldetages.
Kein Ummeldungsrisiko: Laut der Straßenverkehrsordnung muss ein angemeldetes Fahrzeug bei Besitzerwechsel unverzüglich umgemeldet werden. Sie müssen dem neuen Fahrzeughaltenden also vertrauen, dass er es spätestens innerhalb von 1 Woche ummeldet. Melden Sie das Auto allerdings vor dem Verkauf ab, besteht ein solches Risiko nicht.
Keine Versicherungsprobleme: Sofern Sie das Auto abmelden, entfällt auch die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Sie kommen also direkt aus der Kfz-Versicherung heraus. Sollten Sie das Auto allerdings vor dem Verkauf nicht abmelden, kommt einiges an Papierkram auf Sie zu. Sie müssen etwa der Versicherung den Kaufvertrag und die Ummeldebestätigung zukommen lassen. Lässt die Ummeldung auf sich warten, entlässt Sie die Versicherung nicht.
Klarer Schlussstrich: Einer der größten Vorteile, wenn Sie ein stillgelegtes Auto verkaufen, ist der saubere Schlussstrich. Sie können sich uneingeschränkt auf den Verkauf konzentrieren und Zulassungsstelle, Ummeldung oder Versicherung treiben Ihnen keine Sorgenfalten auf die Stirn.
Ein abgemeldetes Auto verkaufen: Die Nachteile in der Übersicht
Kein öffentlicher Stellplatz: Das Auto darf nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz stehen. Fortan müssen Sie den Gebrauchtwagen auf einem privaten Parkplatz (eigene Hofauffahrt, Garage etc.) parken.
Probefahrt nicht möglich: Kaum jemand kauft die berühmte Katze im Sack. Eine Probefahrt ist schlichtweg Pflicht, um einen fairen Verkaufspreis herauszuschlagen. Ist Ihr Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs abgemeldet, ist eine Probefahrt jedoch nicht ohne weiteres möglich.
Weniger Kaufinteressenten: Wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen möchten, verkleinert sich zwangsläufig der Interessentenkreis. Warum? Ganz einfach: Interessentinnen und Interessenten können weder eine Probefahrt machen, noch das Auto einfach überführen. Das ist häufig ein gutes Verhandlungsargument, um den Preis um mehrere Hundert Euro zu drücken.
Probleme bei der Überführung: Ist das Auto nicht mehr angemeldet, gestaltet sich die Überführung schwierig.
Gut zu wissen: Falls Sie nach dem Verkauf noch Strafzettel für Ihr altes Auto bekommen, liegt der Verdacht nahe: Das Fahrzeug wurde noch nicht umgemeldet. Ob das wirklich so ist, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüfen lassen. Über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) können Sie eine sogenannte Halterauskunft beantragen. Hierfür müssen Sie allerdings gemäß § 39 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ein berechtigtes Interesse vorweisen. Das wäre im genannten Strafzettel-Beispiel der Fall. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden und wird vom KBA geprüft.
Was gibt es zu beachten, wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen?
Verkaufen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug, gibt es einiges zu beachten. Sie müssen in erster Linie klären, wie Sie mögliche Probefahrten regeln, welche Unterlagen Sie übergeben müssen und wie die Überführung vonstattengeht.
Ist eine Probefahrt mit einem abgemeldeten Auto möglich?
Sobald Sie Ihr Fahrzeug abgemeldet haben, fehlt die Plakette auf dem Kennzeichen. Das heißt: Kaufinteressierte können das Auto zwar anschauen, aber sie dürfen es nicht fahren. Genauso sollten Sie auch kommunizieren, wodurch sich das Risiko für Missverständnisse senkt.
Verlangt die interessierte Person trotzdem eine Probefahrt, können Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen besorgen. Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie neben der eVB-Nummer Ihrer Versicherung auch einen gültigen Personalausweis. Zusätzlich benötigen Sie noch die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2).
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen liegen zwischen 60 und 120 Euro. Nachdem Sie das Kennzeichen erhalten haben, ist es für 5 Tage gültig. Sie können in diesem Zeitraum so viele Probefahrten vereinbaren, wie Sie möchten.
Welche Papiere brauchen Sie, um ein abgemeldetes Auto zu verkaufen?
Um ein abgemeldetes Auto zu verkaufen bzw. den Autoverkauf sicher abzuwickeln, benötigen Sie neben der Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) auch zwingend den Kaufvertrag. Liegen Ihnen zusätzlich auch noch der HU- und AU-Bericht, Reparaturrechnungen und das Serviceheft vor, sollten Sie diese bei der Übergabe mitgeben.
Eine Übersicht darüber, welche Papiere Sie benötigen, wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein): Im Fahrzeugschein ist die ordnungsgemäße Außerbetriebsetzung des Gebrauchtwagens vermerkt. Anders als vor einigen Jahren erhalten Sie von der Zulassungsstelle keine separate Abmeldebescheinigung mehr. Sie müssen, wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen, also mit dem Fahrzeugschein die Außerbetriebsetzung belegen.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief): Der Fahrzeugbrief weist den rechtmäßigen Fahrzeughaltenden aus.
Schriftlicher Kaufvertrag: Mit einem von beiden Parteien unterschriebenen Kaufvertrag ist der Fahrzeughalterwechsel unter Dach und Fach. Damit alles rechtssicher ist, können Sie im Internet einen standardisierten Kaufvertrag herunterladen.
Letzter HU- und AU-Bericht: Mit dem letzten HU- und AU-Bericht erhält die Käuferin bzw. der Käufer einen Einblick in den technischen Fahrzeugzustand.
Sämtliche Reparaturrechnungen: Mit den Reparaturrechnungen können Sie nachweisen, welche Reparaturen am Auto durchgeführt und welche Ersatzteile ausgetauscht wurden.
Serviceheft: Mit einem lückenlos geführten Serviceheft können Sie vorherige Wartungsintervalle nachweisen.
Stellen Sie beim Verkauf Ihres abgemeldeten Fahrzeugs sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente beisammenhaben. So beschleunigen Sie nicht nur den Verkaufsprozess, sondern erleichtern auch Ihrem Gegenüber das Leben.
Wie läuft die Überführung ab, wenn Sie ein stillgelegtes Auto verkaufen?
Wenn das Auto vor dem Verkauf bereits abgemeldet wurde, funktioniert die Überführung nur mit einem Kurzzeitkennzeichen oder einem Pkw-Anhänger. Alternativ kann die neue Besitzerin bzw. der neue Besitzer vorab das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Danach kommt der neue Fahrzeughaltende mit dem Kennzeichen zu Ihnen, montiert es und kann losfahren.
Auto abgemeldet verkaufen – wer haftet?
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Auto verkaufen, geben Sie die Haftung direkt an die Käuferin bzw. den Käufer ab. Sprich: Mit der Vertragsunterschrift geht jegliche Haftung an die neue Besitzerin bzw. den neuen Besitzer über.
Das ist besonders wichtig bei Verkäufen von noch nicht abgemeldeten Fahrzeugen an Exporthändler. Sobald das Fahrzeug nämlich über die Landesgrenze rollt, ist der Händler eventuell nicht mehr für die deutschen Behörden greifbar. Hat er das verkaufte Auto zu diesem Zeitpunkt nicht abgemeldet, tragen Sie weiterhin die Kosten für Haftpflichtversicherung und Steuern. Die nachträgliche Abmeldung gestaltet sich dann deutlich schwieriger und Sie müssen den Verkauf glaubhaft belegen können.
Die häufigsten Fragen zum Thema Abgemeldetes Auto verkaufen
Das Auto gilt als abgemeldet, wenn die Zulassungsstelle es offiziell „außer Betrieb“ setzt. Hierfür gibt es zwei Optionen: Entweder Sie besuchen Ihre Zulassungsstelle vor Ort oder melden das Auto online ab. Die Onlineabmeldung funktioniert jedoch nur mit einem gültigen Personalausweis inkl. Online-Funktion (eID), Kennzeichen mit Sicherheitscode sowie einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 2015.
Sie müssen es weder der Versicherung noch der Zulassungsstelle melden, wenn Sie ein abgemeldetes Auto verkaufen. Die Zulassungsstelle ist nur für die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung zuständig.
Nein, der Gesetzgeber schreibt Ihnen nicht vor, das Auto abzumelden, bevor Sie es verkaufen. Die Wahl liegt einzig und allein bei Ihnen. Häufig ist es jedoch ratsam, das Fahrzeug bis zum Verkauf angemeldet zu lassen. Das ermöglicht es der potenziellen Käuferin oder dem potenziellen Käufer, eine Probefahrt zu machen.
Es gibt zwei Fälle, in denen Sie das Fahrzeug nicht vor dem Verkauf abmelden sollten. Das ist zum einen der Fall, wenn die Käuferin oder der Käufer das Fahrzeug vorher Probe fahren möchte. Zum anderen ist es nicht sinnvoll, wenn die neue Besitzerin oder der neue Besitzer eine Überführung vorgesehen hat. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, ein angemeldetes Auto zu verkaufen.
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