Garantie für Ihren Gebrauchtwagen
So können Sie sicher eine Gebrauchtwagengarantie abschließen
Wenn Sie sich für den Kauf eines gebrauchten Autos entscheiden, benötigen Sie nicht nur eine Versicherung für den Gebrauchtwagen, sondern begegnen spätestens beim Vertragsabschluss auch der Gebrauchtwagengarantie. Dabei stellt sich die Frage, ob diese wirklich sinnvoll ist, was sie überhaupt abdeckt und ob eine Sachmängelhaftung ausreichend ist.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was genau eine Gebrauchtwagengarantie ist, was sie abdeckt, welche Laufzeit sie haben kann und wann eine Reparaturkostenversicherung sinnvoll sein kann. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie bei einer Garantie für einen Gebrauchtwagen achten sollten.
Was ist eine Gebrauchtwagengarantie?
Eine Gebrauchtwagengarantie oder auch Reparaturkostenversicherung ist eine Versicherung, die Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten können. Bei Schäden und Mängeln übernimmt die Gebrauchtwagengarantie die Kosten für die Reparatur, die schon vor dem Kauf vorhanden waren oder erst danach eintreten. In der Regel beträgt die Laufzeit 12 Monate.
Auch wenn die Garantie für Gebrauchtwagen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, schließen Sie diese meist automatisch ab, wenn Sie einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufen. Kaufen Sie ein Auto von einer Privatperson, können Sie die Gebrauchtwagengarantie separat abschließen. Bei vielen Anbietern ist dies online möglich.
Garantie für den Gebrauchtwagen: Was ist abgedeckt?
Was in der Garantie für Ihren Gebrauchtwagen abgedeckt ist, hängt von den jeweiligen vertraglich festgehaltenen Garantiebedingungen ab. Eine Gebrauchtwagengarantie kann folgende Leistungen umfassen:
Reparaturkosten:
Müssen Mängel oder Schäden am Auto beseitigt werden, übernimmt die Garantie Arbeits- und Materialkosten.
Mobilitätsgarantie:
Solange das Auto in der Werkstatt ist, erhält die Käuferin oder der Käufer einen Ersatzwagen.
Umtauschrecht:
In manchen Fällen ist es für Käuferinnen und Käufer möglich, den Gebrauchtwagen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zurückzugeben.
Da die Leistungen der Gebrauchtwagengarantie sich von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden, sollten Sie genau darauf achten, was in der jeweiligen Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist, um überraschende Kosten im Nachhinein zu vermeiden. So gelten einige Gebrauchtwagengarantien beispielsweise nur für bestimmte Bauteile oder decken Reparaturkosten nur mit einer Selbstbeteiligung ab.
Was nicht bei einer Gebrauchtwagengarantie abgedeckt ist, ist Folgendes:
Unfall- oder Unwetterschäden (werden von der Vollkasko oder Teilkasko übernommen)
Schäden an Verschleißteilen wie der Auspuffanlage, den Bremsbelägen, Reifen oder Dichtungen
Schäden aufgrund unsachgemäßer Reparatur oder Tuning
Schäden durch Serienfehler
Rückrufe
Gebrauchtwagengarantien schließen die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers nicht aus. Das bedeutet, dass auch bei Abschluss einer Garantie für den Gebrauchtwagen der gewerbliche Verkäufer mindestens 1 Jahr für alle Mängel haftet, die der Gebrauchtwagen schon vor dem Kauf und der Übergabe aufgewiesen hat.
Wie viel kostet eine Gebrauchtwagengarantie?
Die Kosten für eine Gebrauchtwagengarantie belaufen sich je nach Anbieter auf etwa 100 bis 300 Euro pro Jahr. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt unter anderem vom Alter, dem Modell und Zustand des Fahrzeugs ab. In der Regel wird die Garantie für den Gebrauchtwagen mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die Höhe der Selbstbeteiligung pro Reparatur wird vorab im Vertrag festgelegt. Häufig können Sie zwischen unterschiedlichen Selbstbeteiligungssummen wählen.
Wie lange läuft eine Gebrauchtwagengarantie?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Laufzeit für eine Garantie bei Gebrauchtwagen. Meist beträgt sie zwischen 12 Monaten und 2 Jahren und wird vertraglich festgehalten.
Im Gegensatz dazu gilt allerdings für jeden Kaufvertrag eines Händlers eine gesetzliche Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung von 2 Jahren. Häufig wird diese auf 12 Monate verkürzt, darf jedoch von Händlern nicht ausgeschlossen werden.
Ist eine Gebrauchtwagengarantie sinnvoll für Sie?
Haben Sie Ihren Gebrauchtwagen von Ihrem Händler, sind Sie durch die gesetzliche Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung zum Teil abgesichert. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Wagen privat gekauft haben oder Ihr Auto keine Garantie mehr besitzt. Bei auftretenden Mängeln können hohe Reparaturkosten auf Sie zukommen. Eine Garantie für Ihren Gebrauchtwagen kann in solchen Fällen sinnvoll sein.
Allgemein kann sich eine Gebrauchtwagengarantie auch für junge Gebrauchtwagen lohnen. Ebenso für teure Mittel- und Oberklassemodelle, die eine Ausstattung mit moderner Elektronik oder Elektroantrieb besitzen.
Sollten Sie ein älteres Fahrzeug oder einen Gebrauchtwagen mit mehr als 100.000 Laufleistung haben, ist der Abschluss einer Garantie in der Regel nicht lohnenswert.
Kaufen Sie Ihr Auto über die HUK-Autowelt, erhalten Sie nicht nur eine Garantie von 12 Monaten für Ihren Gebrauchtwagen, sondern können auch 12 Monate von unserer Mobilitätsgarantie profitieren. Sollte Ihr Auto in die Werkstatt müssen, übernehmen wir die Reparaturkosten für Sie und sorgen dafür, dass Sie für diese Zeit ein Ersatzfahrzeug erhalten, um stets mobil zu bleiben.
Worauf müssen Sie bei einer Gebrauchtwagengarantie achten?
Bevor Sie eine Garantie für Ihren Gebrauchtwagen abschließen, sollten Sie die Garantiebedingungen aufmerksam durchlesen. Je nach Vertrag gibt es deutliche Unterschiede bei den Leistungen.
Wichtig sind dabei die Höchstsummen pro Schaden und Baugruppe, die von der Garantie abgedeckt werden. Einige Anbieter übernehmen die Reparaturkosten nur an bestimmten Bauteilen oder nicht in voller Höhe, sodass eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Ein Garantieversicherung kann bei Gebrauchtwagen vorschreiben, dass sie in einer Vertragswerkstatt gewartet und repariert werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Zudem müssen Schäden und Mängel am Gebrauchtwagen der Garantieversicherung gemeldet werden, bevor Reparaturen durchgeführt werden können. Sobald eine Bestätigung der Kostenübernahme vorliegt, können Sie Reparaturen eigenmächtig durchführen, sofern keine Vertragswerkstatt dafür vorgesehen ist.
Fazit: Eine Garantie für einen Gebrauchtwagen kann durchaus sinnvoll sein
Eine Gebrauchtwagengarantie versichert Käuferinnen und Käufer gegen Schäden und Mängel, die sowohl vor als auch nach dem Kauf am Gebrauchtwagen eintreten. Je nach Anbieter kann die Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren betragen. Auch der Umfang der Gebrauchtwagengarantie kann variieren. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss alle Garantiebedingungen, um bei unvorhergesehenen Schäden nicht auf hohen Reparaturkosten sitzenzubleiben.
Eine Reparaturkostenversicherung ist nicht immer sinnvoll. Haben Sie jedoch ein junges gebrauchtes Fahrzeug oder ein Mittel- bis Oberklassemodell mit moderner Elektronik oder Elektroantrieb, sollten Sie eine Garantie für Ihren Gebrauchtwagen abschließen.
Gut zu wissen: Ein von privat gekauftes Fahrzeug hat in der Regel keine Gebrauchtwagengarantie. Anders ist es bei Gebrauchtwagen von Händlern. Meist ist die Garantie im Kaufpreis enthalten. Hinzu kommt, dass der Händler eine Gewährleistung für das verkaufte Auto erbringen muss.
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12 Monate Car-Garantie:
Zuverlässiger Schutz vor Reparaturkosten für ein ganzes Jahr.
12 Monate Reifeneinlagerung:
Lassen Sie Ihre Reifen einlagern und schaffen Sie so Platz für andere Dinge.
12 Monate Mobilitätsgarantie:
Ist Ihr Auto in der Werkstatt, erhalten Sie ein Ersatzfahrzeug. So können Sie immer mobil bleiben.
Technikcheck inklusive:
Lassen Sie Ihr Fahrzeug checken, um mögliche Mängel zu erkennen.
Häufige Fragen zum Thema Garantie für den Gebrauchtwagen
Eine Garantie für einen Gebrauchtwagen ist keine Sachmängelhaftung. Die zweitere ist die gesetzliche Gewährleistung, die gewerbliche Verkäufer gegenüber der Käuferin oder dem Käufer haben. So müssen etwa Händler für Sachmängel haften, die bereits vor dem Autokauf bestanden haben. In solch einem Fall können Sie zwischen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung wählen. Bei einem Gebrauchtwagenkauf wird in der Regel eine Nachbesserung vorgenommen, da die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs im Bereich der Gebrauchtwagen nicht möglich ist.
Im Gegensatz dazu kann eine Gebrauchtwagengarantie freiwillig abgeschlossen werden. Diese leistet auch bei Sachmängeln, die nicht nur vor, sondern auch nach dem Gebrauchtwagenkauf entstanden sind. Während der Laufzeit übernimmt die Garantie alle Reparaturkosten, die der Vertrag abdeckt und stellt somit für Ihren Gebrauchtwagen eine Art Versicherung vor hohen Reparaturkosten dar.
Die Garantie eines Neuwagens unterscheidet sich von der Gebrauchtwagengarantie in ihrem Ursprung und Umfang. Bei einem Neuwagen besteht in der Regel die Herstellergarantie, die häufig umfassende Leistungen bietet. Die Garantie für Gebrauchtwagen ist dagegen eine vertragliche Leistung des Händlers, die unterschiedliche Laufzeiten und verschiedenen Umfang haben kann. Zudem können mit einer Gebrauchtwagengarantie zusätzliche Kosten, eine Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung verbunden sein.
Ob der Motor unter die Garantie für einen Gebrauchtwagen fällt, hängt von den vertraglich festgehaltenen Garantiebedingungen ab. Händler können den Motor ebenfalls abdecken, müssen es aber nicht. Anders verhält es sich bei der Gewährleistung, die 12 Monate oder 2 Jahre bestehen kann. Diese deckt Sachmängel ab, die während der Laufzeit der Sachmängelhaftung auftreten. So muss etwa ein Händler für die Mängelfreiheit des Autos einstehen, wenn er ein Auto mit Motorschaden verkauft hat, und diesen beheben.
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