Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos
Muss ich Gewährleistung oder Garantie beim Privatverkauf meines Autos geben?
Du hast Lust auf ein neues Fahrzeug und möchtest Dein altes an jemand anderen verkaufen? Dann solltest Du bei einem Privatverkauf Deines Autos unbedingt die Gewährleistung ausschließen. Warum das so wichtig ist, was mit Gewährleistung überhaupt gemeint ist und ob Du stattdessen eine Garantie beim Privatverkauf Deines Autos geben musst, verraten wir Dir in diesem Ratgeber.
Online-Wertschätzung und Terminvereinbarung
Um vorab schon mal eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, für welchen Verkaufspreis Du Dein Auto abgeben kannst, nutze unseren Online-Rechner. Hierfür einfach Fahrzeugdaten wie Zustand, TÜV und Kilometerstand eintragen. Wir berechnen Dir daraus eine Preisspanne, die genau angibt, mit welchem Verkaufspreis Du kalkulieren kannst. Die Berechnung beruht natürlich zu 100% auf Deinen Angaben und muss in einem Termin vor Ort nochmal verifiziert werden. Den Termin dazu vereinbarst Du gleich im Anschluss ganz einfach online.
Fahrzeugbewertung vor Ort und Angebot
Lasse Dein Fahrzeug von unseren Expertinnen und Experten bewerten. Das geht bequem in einer unserer über 180 Ankaufstationen in Deiner Umgebung. Dabei begutachten unsere Partner Deinen Gebrauchtwagen nach einem transparenten Bewertungsverfahren und prüfen den Kilometerstand in nur ungefähr 45 Minuten. Anschließend unterbreiten wir Dir das Angebot noch vor Ort, besprechen es mit Dir und Du kannst Dein Auto direkt verkaufen.
Geld erhalten und zurücklehnen
Du bist Dir noch unsicher? Kein Problem: Du hast 7 Tage Bedenkzeit, um unser Angebot anzunehmen. Genug Zeit also, um Dir den Verkauf in Ruhe zu überlegen. Wenn Du Dich dafür entschieden hast, Dein gebrauchtes Auto an uns zu verkaufen, stoßen wir die Überweisung des Betrages innerhalb von 3 Tagen an. Jetzt kannst Du Dich zurücklehnen, denn ab hier übernehmen wir und kümmern uns z. B. um die Fahrzeugabmeldung.
Hier findest Du eine Übersicht unserer Themen rund um die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Autos:
Was bedeutet Gewährleistung beim Autoverkauf?
Welche Rechte und Pflichten müssen Verkäufer*innen erfüllen?
Darum solltest Du die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Autos ausschließen
Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen: So geht’s richtig
Fazit: Privatverkauf Deines Autos? Nur ohne Gewährleistung
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf
Was bedeutet Gewährleistung beim Autoverkauf?
Bei der Gewährleistung beim Autoverkauf – auch Sachmängelhaftung genannt – handelt es sich um die gesetzliche Verpflichtung von Verkäufer*innen, sicherzustellen, dass ein Fahrzeug frei von unbekannten Mängeln ist. Festgelegt sind die Gewährleistungsrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort steht auch, welche Rechte Du als Verbraucher*in hast, wenn das Kfz nicht frei von Mängeln ist. Du darfst als Käufer*in dann:
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Nachbesserung verlangen,
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vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis mindern,
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Schadensersatz fordern, wenn Dir ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verkäufer*innen beträgt 2 Jahre. Innerhalb dieser Frist kannst Du Mängel am Fahrzeug, die bereits beim Kauf vorhanden waren und von denen Du nichts wusstest, reklamieren. Bei einem Gebrauchtwagenkauf besteht eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
Auf der anderen Seite haben Deine Käufer*innen ebenfalls ein Recht auf Gewährleistung. Möchtest Du Dein altes Fahrzeug verkaufen, musst Du die Gewährleistungspflichten genauso beachten – auch, wenn Du kein gewerblicher Händler bist, sondern Dein Auto privat verkaufen möchtest.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Bevor wir genauer auf die Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf eingehen, müssen wir kurz die Garantie erklären – denn hier kommt es häufig zu Missverständnissen. Gewährleistung und Garantie werden zwar oft synonym verwendet, meinen aber unterschiedliche Dinge.
Die Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf hat nichts mit der Garantie zu tun. Während erstere die Rechte und Pflichten von Käufer*innen und Verkäufer*innen per Gesetz regelt, handelt es sich bei der Garantie um eine zusätzliche Leistung, die Händler freiwillig anbieten können. Typisch ist das vor allem beim Autokauf von Neuwagen, weniger beim Gebrauchtwagenkauf.
Eine gesetzliche Pflicht, eine Garantie anzubieten, besteht grundsätzlich nicht. Ob Dir das Autohaus eine Neu- oder Gebrauchtwagengarantie verspricht, ist seine Entscheidung. Zwischen 2 Privatpersonen spielt das Thema Garantie beim Auto-Privatverkauf keine Rolle: Garantieversprechen bei privaten Autoverkäufen gibt es nicht.
Wer muss sich beim Autoverkauf an Gewährleistung und Garantie halten?
Ob Gewährleistung und Garantie beim Autoverkauf bzw. Autokauf für Dich relevant sind, hängt davon ab, ob Du ein Fahrzeug bei einem Händler oder von einer anderen Privatperson kaufst oder ob Du selbst den Verkauf Deines eigenen Kfz planst.
Als Privatperson musst Du Dich um die Garantie beim Auto-Privatverkauf nicht kümmern – egal, ob Du ein Auto kaufen oder verkaufen möchtest. Gewährleistungsrechte sind aber für Dich sowohl als Käufer*in als auch als Verkäufer*in wichtig.
Tatsächlich ist es ein verbreiteter Irrglaube, dass Verbraucher*innen sich nicht an die gesetzliche Gewährleistungspflicht halten müssen. Das BGB unterscheidet zunächst einmal nicht zwischen gewerblichen und privaten Autoverkäufen. Dennoch gibt es 2 wichtige Unterschiede:
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Da Du als Privatverkäufer*in in aller Regel einen Gebrauchtwagen anbietest, beträgt die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos nicht 2 Jahre, sondern nur 12 Monate.
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Als Verbraucher*in darfst Du die Gewährleistung ausschließen und Dein Auto privat ohne Gewährleistung verkaufen.
Umgekehrt gelten die Gewährleistungsrechte natürlich auch für den Autokauf: Möchtest Du einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen, darf der Händler Dein Recht auf Gewährleistung nicht umgehen.
Welche Rechte und Pflichten müssen Verkäufer*innen erfüllen?
Möchtest Du Deinen Pkw verkaufen, kannst Du die Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf ausschließen. Auch ein Recht auf Umtausch oder Rücknahme des Fahrzeugs gibt es bei privaten Autoverkäufen nicht. Im Gegensatz zu gewerblichen Händlern hast Du als Privatperson also gewisse Privilegien.
Mit der Gewährleistung endet der Privatverkauf Deines Autos aber noch nicht. Möchtest Du Deinen alten Wagen verkaufen, solltest Du als Verkäufer*in außerdem folgende Rechte und Pflichten beachten:
Rechte privater Autoverkäufer*innen
Verkaufspreis: Den Preis für Deinen Gebrauchtwagen kannst Du selbst festlegen. Um Interessent*innen nicht zu verschrecken, lohnt es sich, zu recherchieren, wie viel Dein Auto wert ist. Bei zu hohen Summen wirst Du das Fahrzeug nicht los – aber zu günstig verkaufen solltest Du es auch nicht.
Vertragsfreiheit: Ohne einen rechtssicheren Vertrag solltest Du kein Auto verkaufen. Es steht Dir aber frei, die Vertragsbedingungen nach Deinen Vorstellungen zu gestalten, sofern sie gesetzlich zulässig sind.
Haftungsausschluss: Du kannst die Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf ausschließen. Das solltest Du im Autokaufvertrag auch tun, um später nicht für Sachmängel zu haften, die der Käuferin bzw. dem Käufer unbekannt waren.
Pflichten privater Autoverkäufer*innen
Wahrheitsgemäße Angaben: Mache Angaben zum Fahrzeug im Verkaufsinserat wahrheitsgetreu und beantworte Fragen im Verkaufsgespräch bzw. bei der Probefahrt ehrlich. Aspekte wie Kilometerstand, Unfallschäden oder technische Mängel müssen korrekt und vollständig sein.
Mängelmitteilung: Eine spätere Haftung und Rechtsstreitigkeiten wegen Mängeln am Fahrzeug vermeidest Du, indem Du Interessent*innen von Anfang an ehrlich über den Zustand des Autos und eventuelle Schäden aufklärst. Diese gehören auch in den Autokaufvertrag.
Abmeldung: Es ist sinnvoll, Dein Auto vor dem Verkauf in der Zulassungsstelle abzumelden. Alternativ kannst Du schriftlich mit der Käuferin bzw. dem Käufer vereinbaren, dass diese die Abmeldung bei der Zulassungsstelle übernehmen. Ist das Auto verkauft, musst Du alle wichtigen Dokumente wie den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) übergeben.
Darum solltest Du die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Autos ausschließen
Als Verkäufer*in darfst Du das Recht auf Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Autos ausschließen. Das solltest Du auch, denn machst Du das nicht, gelten die Gewährleistungsrechte auch für Dich. Sollten sich kurz nach dem Autoverkauf unerwartete Mängel am Fahrzeug zeigen, bist Du ohne Ausschluss der Gewährleistung dafür haftbar – bei einem Gebrauchtwagen für 12 Monate. Die Käuferin bzw. der Käufer wird versuchen, die Kosten für eine Reparatur einzufordern oder gar den kompletten Kaufpreis zurückzuverlangen.
Verhindern kannst Du das durch eine Klausel im privaten Auto-Kaufvertrag, in der Du den Ausschluss der Gewährleistung festhältst. Durch die Klausel kannst Du eine spätere Haftung umgehen. Aber: Der Haftungsausschluss ist nur unter bestimmten Bedingungen wirksam.
Gewährleistung beim Privatverkauf ausschließen: So geht’s richtig
Die Gewährleistung schließt Du mit einer eindeutigen Klausel (Gewährleistungsausschluss) im Autokaufvertrag aus. Beim Ausschluss der Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Autos kommt es auf 2 Dinge an:
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Du musst die Käuferin bzw. den Käufer vorab wahrheitsgetreu über eventuelle Schäden und Sachmängel Deines Fahrzeugs aufklären.
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Du musst die Klausel zum Haftungsausschluss korrekt formulieren, damit sie rechtswirksam ist.
Damit der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag gilt, muss der Vertrag zudem von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.
Alle Mängel am Fahrzeug anzeigen
Damit der Ausschluss der Gewährleistung bei einem Privatverkauf Deines Autos überhaupt greifen kann, musst Du die Käuferin bzw. den Käufer in jedem Fall über sämtliche Macken und Schäden an Deinem Fahrzeug aufklären, die Dir zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt sind.
Machst Du das nicht, kann selbst eine korrekt formulierte Klausel über den Gewährleistungsausschluss unwirksam sein – denn dann kann Dir arglistige Täuschung vorgeworfen werfen. Unter einer arglistigen Täuschung versteht der Gesetzgeber das bewusste Vorspiegeln falscher Tatsachen oder das Verschweigen wahrer Tatsachen. Das Ziel: Käufer*innen zu einem Rechtsgeschäft zu bewegen, dass sie in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage nicht abgeschlossen hätten.
Das Gesetz schützt Käufer*innen vor solchen Rechtsgeschäften, indem der Vertrag bei einer arglistigen Täuschung seine Wirksamkeit verliert. In diesem Fall hilft Dir auch eine Klausel über den Ausschluss der Gewährleistung beim Pkw-Privatverkauf nicht weiter – denn diese ist dann ebenfalls unwirksam.
Haftungsausschluss im Kaufvertrag formulieren
Hast Du die Käuferin oder den Käufer über alle Schäden und Sachmängel am Fahrzeug aufgeklärt und einen angemessenen Preis verhandelt, könnt ihr beide einschlagen und das Auto ist verkauft. Beim Handschlag bleiben sollte es aber nicht: Auch wenn Verträge, die mündlich geschlossen werden, ebenso gültig sind wie schriftliche, sicherst Du Dich besser mit einem ordentlichen Autokaufvertrag ab. Dafür findest Du im Internet verschiedene Vorlagen, beispielsweise vom ADAC oder der HUK-Autowelt.
Muster Kaufvertrag zum Download
Achte darauf, dass der Kfz-Kaufvertrag eine Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung beim privaten Verkauf eines Autos enthält. Das ist bei rechtssicheren Vorlagen wie denen der HUK-Autowelt und des ADAC der Fall. Die Klausel sollte unmissverständlich klarstellen, dass Du Deine Haftung als Verkäufer*in ausschließt, beispielsweise mit folgender Formulierung: „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“.
Verzichte darauf, Klauseln über eine Neu- oder Gebrauchtwagengarantie aufzunehmen – die gibt es bei privaten Autoverkäufen ohnehin nicht. Auch unklare Formulierungen (z. B. „gekauft wie gesehen“) reichen für den Ausschluss der Sachmängelhaftung und einen rechtssicheren Privatverkauf Deines Autos nicht aus.
Ist Dir der bürokratische Aufwand eines privaten Autoverkaufs zu hoch, kannst Du Dich auch einfach auf die Expertise der HUK-Autowelt verlassen. Bei uns verkaufst Du Dein Fahrzeug unkompliziert – ohne Stress und selbstverständlich zu einem fairen Preis. Starte mit unserer kostenlosen Fahrzeugbewertung und ermittle, was Dein Auto wert ist.
Fazit: Privatverkauf Deines Autos? Nur ohne Gewährleistung
Möchtest Du Dein Fahrzeug verkaufen, bist Du als Verkäufer*in grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Hast Du die Gewährleistung beim Privatverkauf Deines Gebrauchtwagens nicht im Kaufvertrag ausgeschlossen, musst Du für Mängel 12 Monate lang gerade stehen. Käufer*innen haben innerhalb dieser Zeit das Recht, Nachbesserung für Schäden am Fahrzeug zu verlangen – selbst, wenn Du von denen gar nichts wusstest.
Um das zu vermeiden, solltest Du die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) beim Auto-Privatverkauf vertraglich ausschließen. Kläre die Käuferin bzw. den Käufer in jedem Fall über sämtliche Schäden auf. Verschweigst Du absichtlich Schäden am Kfz, kann der Autokaufvertrag ansonsten aufgrund einer arglistigen Täuschung unwirksam sein.
Du hast keine Lust, Dich mit Begriffen wie BGB, Gewährleistungsrecht, Garantie und Haftungsausschluss herumzuschlagen? Dann wende Dich doch einfach an die HUK-Autowelt. Wir organisieren für Dich den Verkauf Deines alten Wagens: Bequem, stressfrei und rechtssicher.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf
Gibt es beim privaten Auto verkaufen keine Garantie oder Rücknahme?
Möchtest Du Dein Auto privat verkaufen, gibt es keine Garantie oder ein Recht auf Rücknahme. Die Gewährleistung musst Du allerdings schon beachten – denn die gilt beim Privatverkauf ebenso wie bei gewerblichen Verkäufen. Private Verkäufer*innen dürfen sie aber ausschließen.
Wie lange haftet ein privater Autoverkäufer?
Entscheidest Du Dich, Dein Auto privat zu verkaufen, gilt bei einem Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Während dieser Frist bist Du für Sachmängel, die beim Kauf bereits vorlagen, haftbar. Um zu verhindern, dass Du für Reparaturkosten aufkommen musst, solltest Du die Gewährleistung bei einem Auto-Privatverkauf in jedem Fall im Kaufvertrag ausschließen.
Kann ich meinen Gebrauchtwagen privat ohne Gewährleistung verkaufen?
Ja, Du kannst Deinen Gebrauchtwagen privat ohne Gewährleistung verkaufen. Dafür musst Du die Gewährleistung beim Auto-Privatverkauf rechtswirksam ausschließen. Das geht beispielsweise mit einer Formulierung im Kaufvertrag wie „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft“.
Wie lässt sich die Gewährleistung beim Privatverkauf eines Autos ausschließen?
Um die Gewährleistung auszuschließen, musst Du eine Klausel in den Kaufvertrag aufnehmen, die den Haftungsausschluss beim Privatverkauf Deines Autos regelt. Achte darauf, dass auch alle anderen Vertragsinhalte rechtswirksam sind und kläre die Käuferin bzw. den Käufer über Dir bekannte Schäden am Fahrzeug vollständig auf. Geprüfte Vertragsmuster findest Du im Internet. Alternativ unterstützt Dich die HUK-Autowelt umfassend beim Privatverkauf Deines Autos ohne Gewährleistung.
Hast Du noch Fragen?
Möchtest Du Dein Auto verkaufen, haben wir Dir alle wichtigen Fragen und Antworten in unseren FAQs zusammengestellt. Ist Deine Frage nicht dabei, kontaktiere uns gern kostenlos unter der 0211 54 23 23 50 oder schreib uns über das Kontaktformular. Wir stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.