Kennzeichen wechseln

So können Sie das Nummernschild an Ihrem Auto ändern

Ob Umzug, Halterwechsel oder Wunschkennzeichen – es gibt unterschiedliche Gründe, das Kennzeichen am Auto zu ändern. Allerdings ist ein Kennzeichenwechsel nicht immer notwendig und sowohl mit Zeit als auch mit Kosten verbunden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Kennzeichenwechsel nötig ist, welche Gebühren und Kosten beim Wechsel des Kennzeichens anfallen können und welche Unterlagen dafür benötigt werden.  

Wenn Sie Ihr Auto einfach und sicher über die HUK-Autowelt verkaufen möchten, übernehmen wir die Abmeldung Ihres Fahrzeuges, sodass sie sich über das Ändern des Nummernschilds bei einem Halterwechsel keine Gedanken machen brauchen. 

Wann kann ein Kennzeichenwechsel nötig sein? 

Das Ändern des Autokennzeichens kann in verschiedenen Situationen auf Sie zukommen. Ob nach einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk, beim Halterwechsel oder wenn das alte Nummernschild beschädigt oder verloren gegangen ist – es gibt klare Fälle, in denen Sie Ihr Nummernschild am Auto wechseln müssen. Wenn Sie hingegen einfach ein neues Wunschkennzeichen möchten oder ein neues Fahrzeug erworben haben, ist ein Wechsel des Kenneichens nicht zwingend notwendig.  

  • Wechselkennzeichen: 

Bei einem Wechselkennzeichen kann ein Schild zwischen zwei Autos hin und her gewechselt werden. Nachdem das Kennzeichen einmal bei der Zulassungsstelle beantragt wurde, kann der Wechsel zwischen den beiden darauf angemeldeten Fahrzeugen so stattfinden, wie es gebraucht wird. Wichtig: Ein Wechselkennzeichen kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

  • Umzug: 

Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk und fragen sich, ob Sie auch das Kennzeichen ändern müssen? Das war tatsächlich bis Januar 2015 verpflichtend und wurde anschließend abgeschafft. Ob Sie also bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk Ihr Autokennzeichen ändern, bleibt nun ganz Ihnen überlassen. 

  • Wunschkennzeichen: 

Viele legen sich ein Wunschkennzeichen mit ihren Initialen oder dem Geburtsdatum zu, wenn sie ein Auto kaufen. Wenn Sie dies bei Ihrem Fahrzeug nicht von vornherein gemacht haben, heißt es nicht, dass Sie Ihr bestehendes Nummernschild nicht gegen ein Wunschkennzeichen tauschen können. Wenn Ihre gewünschten Kennzeichenkombinationen verfügbar sind, steht einem Wunschkennzeichen nichts im Weg. 

  • Kennzeichendiebstahl:

Sollte Ihr Kennzeichen gestohlen werden, ist es wichtig, schnellstmöglich ein neues zu beantragen. Durch das schnelle Ändern Ihres Kennzeichens am Auto können Sie sichergehen, dass Sie nicht für ein Vergehen haften, das mit Ihrem Kennzeichen begangen wurde. Zudem dürfen Sie nur mit einem gültigen Nummernschild am Auto am Straßenverkehr teilnehmen.

  • Halterwechsel: 

In manchen Fällen ist es möglich, ein angemeldetes Auto zu verkaufen und bei einem Halterwechsel das Kennzeichen zu behalten. Das geht allerdings nur, wenn die vorherige Fahrzeughalterin bzw. der vorherige Fahrzeughalter dem zustimmt und der Gebrauchtwagen in demselben Zulassungsbezirk über die neue Fahrzeughalterin bzw. den neuen Fahrzeughalter angemeldet wird. Wird das Fahrzeug jedoch abgemeldet, muss das Kennzeichen geändert werden. Wohnen die alten und neuen Fahrzeughalter bzw. -halterinnen nicht im selben Zulassungsbezirk, muss das Nummernschild am Auto grundsätzlich geändert werden.

  • Fahrzeugwechsel: 

Bei einem Fahrzeugwechsel ist es möglich, das alte Kennzeichenschild zu behalten. Dabei müssen allerdings die Ab- und Anmeldung beider Fahrzeuge zeitnah erfolgen. Sollten Sie das alte Fahrzeug bereits abgemeldet, aber noch kein neues gekauft haben, kann das bisherige Kennzeichen reserviert werden. Wenn Sie aber ein neues Schild für Ihr neues Auto wünschen, erhalten Sie dies automatisch bei der regulären Anmeldung in Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde.

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Wo können Sie den Kennzeichenwechsel beantragen?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden oder ein neues Auto anmelden wollen oder einfach das Kennzeichen an Ihrem Auto wechseln möchten, können Sie bei der Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk zuständig ist, einen Termin vereinbaren. In vielen Regionen können Sie Ihr Kfz-Kennzeichen mittlerweile aber auch bequem online ändern. Dafür benötigen Sie in der Regel einen Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Zudem müssen beide Zulassungsbescheinigungen Ihres Fahrzeugs verdeckte Sicherheitscodes haben. Der Online-Weg spart Zeit und ist besonders praktisch, wenn Sie Ihr Kennzeichen schnell und unkompliziert ändern möchten. Einen Termin in der Zulassungsstelle zu bekommen, kann in manchen Zulassungsbezirken nämlich auch mal etwas länger dauern. Außerdem ist die Zulassung über das Online-Portal insgesamt kostengünstiger. Ob es diese Möglichkeit auch in Ihrem Zulassungsbezirk gibt, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Wie viel kostet es, das Kennzeichen zu wechseln? 

Die Kosten für den Wechsel eines Kfz-Kennzeichen setzen sich aus einer Gebühr für den Arbeitsaufwand der Zulassungsbehörde und den Kosten für die Prägung des neuen Kennzeichens zusammen. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen beantragen, dann steigen dadurch die Kosten für den Wechsel des Nummernschilds an Ihrem Auto. 

Je nach Zulassungsstelle können die Kosten, für das Wechseln des Kfz-Kennzeichens, variieren. Grob sollte man jedoch mit etwa 30 Euro rechnen. Dazu kommen die Kosten zum Prägen der neuen Schilder. Vergleichen Sie dazu am besten die Angebote privater Anbieter, um keine unnötig hohen Kosten zu haben. Im Internet finden Sie dafür zum Beispiel Angebote bereits für unter 10 Euro. Vor Ort verlangen Unternehmen gern etwa 20 Euro für die Kennzeichenprägung. Haben Sie sich für ein Wunschkennzeichen entschieden, fallen zusätzlich etwa 10 bis 20 Euro an. 

Alles in allem können etwa 50 Euro bis 80 Euro an Kosten anfallen, um ein Autokennzeichen zu wechseln.

Welche Unterlagen werden benötigt, um ein Kennzeichen zu wechseln? 

Um Ihr Kennzeichen zu wechseln, benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Personalausweis 

  • Vollmacht bei stellvertretendem Kennzeichenwechsel 

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I 

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II und eine Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen 

  • Alte Kennzeichenschilder 

  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) 

  • Nachweis über eine Abgasuntersuchung (AU) 

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung) 

  • SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer 

Firmen und Vereine müssen einen Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzeigen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigen

Gibt es Vorgaben bei Kennzeichen?

Wenn Sie Ihr Kfz-Kennzeichen ändern möchten, muss das neue Nummernschild bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Denn nicht jede Buchstaben- und Zahlenkombination ist erlaubt. Im Einzelnen gilt zum Wechseln des Kennzeichens Folgendes: 

  • Verbotene Kennzeichen sind solche, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können. Dazu zählen Kombinationen wie „SS“ oder „NS“. Aber auch Buchstaben-Ziffer-Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nicht erlaubt. 

  • Kurze Kennzeichen werden unter Umständen bei Fahrzeugen benötigt, bei denen bauartbedingt keine größeren Kennzeichenkombinationen möglich sind. 

  • Saison- und Oldtimerkennzeichen dürfen in der Regel insgesamt 5 Ziffern und Buchstaben nicht übersteigen. 

  • Motor- und Leichtkrafträder-Kennzeichen dürfen unterschiedliche Kennzeichenkombinationen, jedoch mit maximal 5 Zeichen, haben. Folgende Kombinationen sind bei den Schildern erlaubt: 

  • 1 Buchstabe – 3 Ziffern 

  • 1 Buchstabe – 4 Ziffern 

  • 2 Buchstaben – 2 Ziffern 

  • 2 Buchstaben – 3 Ziffern 

  • Pkw- und Lkw-Kennzeichenkombinationen dürfen folgende sein: 

  • 1 Buchstabe – 4 Ziffern 

  • 2 Buchstaben – 3 Ziffern 

  • 2 Buchstaben – 4 Ziffern 

Fazit: Das Kennzeichen zu wechseln ist nicht immer Pflicht

Das Kennzeichen am Fahrzeug zu wechseln ist grundsätzlich möglich, aber nicht immer vorgeschrieben. Wenn Sie zum Beispiel innerhalb desselben Zulassungsbezirks umziehen oder ein neues Auto kaufen, müssen Sie das bisherige Kennzeichen oft nicht ändern. Anders sieht es bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei speziellen Umständen wie gestohlenen Nummernschildern aus – hier ist der Wechsel zu einem neuen Autokennzeichen in der Regel verpflichtend. Prüfen Sie also im Vorfeld genau, ob ein Wechsel notwendig ist oder ob Sie sich den zeitlichen Aufwand und die Kosten für das Ändern Ihres Nummernschilds sparen können

Häufige Fragen zum Thema Kennzeichen wechseln

Um das Kennzeichen am Auto zu ändern, benötigen Sie je nach Halterung einen Schlitz- oder Kreuzschlitzschraubendreher. Im 1. Schritt lösen Sie die untere Leiste der Halterung. Häufig kann diese mit einem Schlitzschraubendreher nach vorne gehebelt werden. Im 2. Schritt entfernen Sie das alte Kennzeichen, indem Sie es genauso wie die Leiste heraushebeln. Im letzten Schritt können Sie das neue Nummernschild einsetzen und es festdrücken, bis es einrastet. Das Gleiche machen Sie mit der Leiste.

Ein Wechselkennzeichen ist ein Nummernschild, das Zulassungen für 2 Fahrzeuge hat. Das bedeutet, dass Sie 1 Wechselkennzeichen für 2 Autos nutzen können. Allerdings darf zum selben Zeitpunkt immer nur 1 Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Sie können also von einem Fahrzeug zum anderen das Kennzeichen ändern. Wichtig ist allerdings, dass das eine Auto ohne Wechselkennzeichen in der Zeit auf privatem Grundstück geparkt wird. 

Grundsätzlich können Sie Ihr Autokennzeichen jederzeit ändern, auch wenn kein zwingender Grund wie ein Umzug oder ein Halterwechsel vorliegt. Viele Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter entscheiden sich zum Beispiel für ein neues Wunschkennzeichen oder möchten aus persönlichen Gründen die Kombination Ihres Kfz-Kennzeichens wechseln. Wichtig ist jedoch: Der Antrag zum Ändern des Kennzeichens muss immer über die zuständige Zulassungsstelle erfolgen. Außerdem fallen entsprechende Kosten beim Wechseln des Nummernschilds für die Bearbeitungsgebühr, neue Kennzeichenschilder sowie die Plaketten an. 

Bei einem Wechsel des Autokennzeichens muss die TÜV-Plakette erneuert werden. Diese ist mit dem Kennzeichen verknüpft und ist ungültig, sobald das Nummernschild nicht mehr auf das Auto angemeldet ist. Die neue TÜV-Plakette wird bei der Zulassung am neuen Kennzeichen angebracht. Wenn Sie also an Ihrem Auto das Kennzeichen ändern, wird die Plakette automatisch am neuen Nummernschild angebracht. Damit das geschehen kann, wird von Ihnen der Nachweis der erfolgreichen Hauptuntersuchung benötigt. Hat die Zulassungsstelle alle erforderlichen Unterlagen von Ihnen, können Sie das Kennzeichen inklusive TÜV-Plakette wechseln

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