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Auto ins Ausland verkaufen: Worauf müssen Sie achten?

Autoverkauf ins Ausland – so geht’s stressfrei und sicher 

Ihren Pkw ins Ausland zu verkaufen, kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen – etwa, wenn Ihr Gebrauchter hierzulande keinen TÜV mehr bekommt. Allerdings sollten Sie beim Autoverkauf ins Ausland ein paar Dinge beachten, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Wir verraten Ihnen, was Sie zu Kaufvertrag, Abmeldung, Versicherung, Steuern und Überführung wissen müssen, wenn Sie Ihr Auto privat ins Ausland verkaufen möchten. 

Wann lohnt es sich, ein Auto ins Ausland zu verkaufen?

Ihr Auto ins Ausland zu verkaufen, kann in bestimmten Fällen attraktiver sein als ein Autoverkauf in Deutschland – beispielsweise, wenn es schon viele Kilometer auf dem Buckel hat oder keinen TÜV mehr bekommt. Autos, die die Hauptuntersuchung nicht bestehen würden, werden ebenso wie Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen gern von Gebrauchtwagenhändlern gekauft und ins Ausland exportiert. Dort sind Reparaturen meist günstiger und die Umweltauflagen weniger streng. Der Autoexport ins Ausland findet daher meist in Länder statt, in denen es so etwas wie den TÜV nicht gibt und sich dementsprechend auch Autos ohne TÜV verkaufen lassen.  

Daneben sind bestimmte Fahrzeugmodelle – allen voran deutsche Automarken wie VW, Mercedes und BMW – bei Käufer*innen im Ausland sehr beliebt. Fahren Sie ein solches Modell, kann sich ein Autoverkauf in ein anderes Land für Sie finanziell mehr lohnen, als Ihr Fahrzeug hierzulande zu verkaufen. 

In der Regel ist es aber nur sinnvoll, Gebrauchtwagen ins Ausland zu verkaufen. Neuwagen oder einen Jahreswagen verkaufen Sie besser privat oder über einen Gebrauchtwagenhändler in Deutschland. 

Wie verkaufen Sie ein Auto ins EU-Ausland?

Haben Sie sich für einen Autoverkauf in ein anderes EU-Land entschieden, läuft dieser nicht viel anders ab, als wenn Sie in Deutschland Ihr Auto privat verkaufen würden. Der größte Unterschied: Setzen Sie den Preis bei 1000 Euro oder mehr an, müssen Sie den Verkauf beim Zoll anmelden. 

Aspekte wie ein rechtssicherer Kaufvertrag, die Abmeldung des Fahrzeugs sowie Vorgaben zu Versicherung und Steuern sind bei jedem Autoverkauf wichtig – egal, ob Sie Ihr Fahrzeug an einen Gebrauchtwagenhändler ins Ausland oder an Ihren Nachbarn verkaufen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. 

Kein Autoverkauf ohne Kaufvertrag

Kein Autoverkauf ins Ausland ohne wasserdichten Kaufvertrag – das sollte eigentlich klar sein. Möchten Sie Ihr Auto ins Ausland verkaufen, brauchen Sie einen privaten Auto-Kaufvertrag, der alle wichtigen Details regelt. Dazu gehören neben dem Preis auch Angaben zum Zustand des Wagens, der Kilometerstand und der Übergabeort.  

Außerdem ist es wichtig, dass Sie Ihr Auto ohne Gewährleistung privat verkaufen, damit Sie für später auftretende Mängel am Fahrzeug nicht haftbar sind. Daher sollte der Kaufvertrag in jedem Fall eine Klausel zum Gewährleistungs- und Haftungsausschluss enthalten. Tragen Sie alle Angaben ein bzw. prüfen Sie sorgfältig, ob diese vollständig sind, wenn der oder die Käufer*in den Vertrag anfertigt. Zu den wichtigsten Angaben gehören: 

  • Name und Anschrift von Ihnen als Verkäufer*in 

  • Name und Anschrift des oder der Käufer*in 

  • Ausweisnummer des oder der Käufer*in 

  • Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe 

Zusätzlich sollten Sie sich eine Kopie des Personalausweises aushändigen lassen. Damit sicheren Sie sich gegen Betrugsversuche ab, die bei einem Fahrzeugverkauf ins Ausland leider häufiger vorkommen – aber dazu später noch einmal mehr. 

Auto vor Verkauf abmelden

Möchten Sie Ihr Auto ins Ausland verkaufen, sollten Sie es zuvor abmelden – nicht erst nach dem Verkauf. Die Abmeldung bei der Zulassungsbehörde schützt Sie vor späteren Problemen, wenn Ihr*e Käufer*in das Fahrzeug nach dem Kauf nicht sofort ummeldet. Bis zur Ummeldung bzw. Abmeldung sind nämlich Sie als Fahrzeughalter*in für Schäden, Unfälle und Verkehrsverstöße, die mit Ihrem Auto verursacht werden, haftbar. 

Außerdem kann Ihr*e Käufer*in bei einem Autoverkauf ins Ausland anders als bei einer Ummeldung in Deutschland die Abmeldung des Fahrzeugs nicht selbst übernehmen. Das können Sie nur als Halter*in. 

Für die Abmeldung bzw. Stilllegung Ihres Fahrzeugs müssen Sie bei der Zulassungsstelle folgende Unterlagen vorlegen: 

  • Personalausweis 

  • Fahrzeugschein 

  • Fahrzeugbrief 

  • Nummernschilder vorn und hinten 

  • Abmeldegebühren  

Überführung nicht ohne Versicherung und Kennzeichen

Sobald Sie Ihr Auto vor dem Verkauf ins Ausland abgemeldet haben, erlischt auch Ihre Kfz-Versicherung. Möchte ein*e Käufer*in bei einem Besichtigungstermin eine Probefahrt machen, braucht er eine eigene Versicherung – sonst ist der Wagen nicht gegen Unfallschäden abgesichert. 

Für die Überführung sind spezielle Kennzeichen notwendig. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie kümmern sich um die Überführungskennzeichen oder Ihr*e Käufer*in. Möchten Sie Ihr Gebrauchtwagen selbst (dauerhaft) ins Ausland exportieren, können Sie bei der Zulassungsstelle entweder ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. 

  • Ausfuhrkennzeichen: Auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt, maximal 1 Jahr gültig, notwendige Unterlagen: besondere Haftpflichtversicherung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis über bestandene Hauptuntersuchung und Abmeldung 

  • Kurzzeitkennzeichen: Maximal 5 Tage gültig, keine Zuteilung für Fahrzeuge, die bereits im Ausland stehen, werden nicht von allen Ländern anerkannt und eignen sich daher weniger gut für einen Autoverkauf ins Ausland, notwendige Unterlagen: eVB-Nummer, Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweis über Hauptuntersuchung und Abmeldung 

Für welches Kennzeichen Sie sich auch entscheiden: Für die Überführung Ihres Autos ins EU-Ausland braucht es neben einem Exportkennzeichen in jedem Fall eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch in dem Land greift, in das der Wagen exportiert werden soll. 

Steuern beim Autoverkauf ins Ausland

Verkaufen Sie Ihren Wagen privat ins Ausland, fallen keine Steuern an. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer bekommen Sie nach der Abmeldung zurückerstattet. Mehrwertsteuer müssen Sie weder beim privaten Autokauf noch -verkauf erheben und ans Finanzamt abführen. Liegt der Verkaufspreis über 1000 Euro, bedarf es zwar einer Anmeldung beim Zoll – Zollgebühren entstehen aber auch hier nicht. 

Eine Ausnahme gilt für Neuwagen, d. h. für Fahrzeuge, deren Erstzulassung maximal 6 Monate zurückliegt bzw. die weniger als 6000 Kilometer seit der Anmeldung gefahren wurden. Für diese fällt Mehrwertsteuer an – doch die müssen nicht Sie als Verkäufer*in zahlen, sondern der oder die neue Halter*in. 

Können Sie ihr Auto auch außerhalb der EU verkaufen?

Ja, Sie können Ihren Gebrauchtwagen auch außerhalb der EU ins Ausland verkaufen. Der Autoverkauf ins Nicht-EU-Ausland – beispielsweise als Export in afrikanische Länder – ist jedoch komplizierter, da Sie zusätzliche Dokumente benötigen. Dazu gehört unter anderem die sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number), die Sie beim Zollamt beantragen müssen. Die EORI-Nummer brauchen Sie, damit Ihr Fahrzeug offiziell exportiert werden kann, denn sie enthält Informationen über die Vertragspartner und Ihr Auto als Exportware. Als Verkäufer*in benötigen Sie zudem für alle Ausfuhren, die die Europäische Union verlassen, eine Genehmigung. Dafür müssen Sie die Ausfuhr des Fahrzeugs beim Bundesamt für Umwelt und Ausfuhrkontrolle anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen können: 

  • Kopie des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) 

  • Kopie der Exportrechnung (ohne Mehrwertsteuer) 

  • Transportart 

  • Angaben zum Zollamt (Grenzzollamt) 

Daneben sind auch für den Autoexport ins Nicht-EU-Ausland wieder der Nachweis einer aktuellen Hauptuntersuchung, Kennzeichen, eine Versicherungsbestätigung, Personalausweis sowie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nötig. Außerdem müssen Sie das zu überführende Fahrzeug beim deutschen Zoll und unter Umständen beim Zoll des Ziellandes anmelden

Mit der erfolgreichen Anmeldung wird Ihnen eine MRN-Nummer (Movement-Reference-Number) zugeteilt. Die brauchen Sie wiederum, um im Verkaufsprozess nachzuweisen, dass Sie das Auto korrekt für den Export ins Ausland angemeldet hast. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch den Zoll. 

Ein Autoverkauf ins Nicht-EU-Ausland ist aufwendig und lohnt sich für die meisten Privatpersonen kaum. Ein Gebrauchtwagenhändler kann Ihnen jedoch viel Arbeit abnehmen, wenn Sie Ihr Auto ins Ausland verkaufen möchten. Händler wissen, welche Papiere nötig sind, kümmern sich um Zoll, Transport und Abmeldung und können den Verkaufsprozess schneller abwickeln. Besonders bequem verkaufen Sie Ihr Fahrzeug direkt über die HUK-Autowelt

Was müssen Sie beim Autoverkauf ins Ausland noch beachten?

Beim Fahrzeugverkauf ins Ausland sollten Sie besonders achtsam sein – denn Betrüger*innen versuchen leider immer wieder, Käufer*innen und Verkäufer*innen über den Tisch zu ziehen. Zu den häufigsten Betrugsszenarien gehören Scheckbetrug und Identitätsdiebstahl. 

Beim Scheckbetrug wird das Fahrzeug mit einem vermeintlich sicheren Scheck bezahlt, der jedoch nach ein paar Tagen platzt bzw. gar nicht erst gedeckt ist. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie Ihr Kfz aber schon ins Ausland verkauft und stehen mit leeren Händen da. Beim Identitätsdiebstahl geben die Täter*innen im Kaufvertrag falsche Namen und Adressen an, um späteres Nachverfolgen unmöglich zu machen. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich immer zusätzlich die Kopie eines Ausweisdokuments zum Kaufvertrag aushändigen lassen, wenn Sie Ihr Auto ins Ausland verkaufen möchten. 

Um sich vor Betrugsversuchen zu schützen, sollten Sie beim Autoverkauf ins Ausland zudem immer auf Bargeld oder auf sichere Zahlungsformen wie Sofort-Überweisung bestehen. Prüfen Sie die Angaben der Käufer*innen sorgfältig und halten Sie alle wichtigen Daten im Kaufvertrag fest – samt Zeitpunkt und Ort der Fahrzeugübergabe. Fotos und Kopien von Fahrzeugdokumenten wie den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, vom Personalausweis oder Ihrer Bankkarte sollten Sie zu Ihrer Sicherheit niemals digital verschicken. Übergib das Auto erst nach vollständiger Zahlung und schließe den Verkauf nicht über Dritte ab. 

Sie wollen Ihr Auto lieber ohne Sorgen verkaufen? Dann nutzen Sie doch einfach den Autoverkauf über die HUK-Autowelt. Bei uns werden Sie Ihren Gebrauchtwagen sicher, schnell und unkompliziert los – und bekommen trotzdem noch einen fairen Preis. 

Welche Alternativen gibt es zum privaten Autoverkauf ins Ausland?

Ist Ihnen ein privater Autoverkauf ins Ausland zu stressig oder zu unsicher, lohnt es sich, auf die Unterstützung von Expert*innen zu setzen und Ihr Auto an einen Händler zu verkaufen. Statt Ihr Fahrzeug auf eigene Faust loszuwerden, übernehmen seriöse Gebrauchtwagenhändler und spezialisierte Verkaufsplattformen den gesamten Verkaufsprozess inklusive Preisvergleich, Inserat, Abmeldung, Kaufvertrag und Überführung. 

Möchten Sie Ihr den ganzen Aufwand sparen, können Sie Ihr Auto statt ins Ausland einfach bei der HUK-Autowelt verkaufen – und das sicher, unkompliziert und ohne den lästigen Papierkram. Geben Sie einfach Ihre Fahrzeugdaten ein und erhalten Sie ein faires Angebot. Um die anschließende Abmeldung und sämtliche Formalitäten kümmern wir uns.

Fazit: Autoexport ins Ausland kann sich lohnen, ist aber nicht ohne Risiken

Ein Auto privat ins Ausland zu verkaufen kann sich finanziell lohnen, insbesondere, wenn Ihr Wagen keinen TÜV mehr bekommt oder Sie mit wenig Aufwand ein defektes Auto verkaufen wollen. Ein Privatverkauf ins Ausland bringt aber auch so einige Herausforderungen mit sich, weshalb Sie ihn nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Insbesondere der Verkauf in ein Nicht-EU-Land kann aufgrund der erforderlichen Dokumente und Genehmigungen so aufwendig sein, dass er sich für Privatverkäufer*innen eigentlich kaum lohnt. 

Bei der HUK-Autowelt können Sie nicht nur Papierkram und Zollformalitäten, sondern auch Betrugsrisiken beim Fahrzeugverkauf ins Ausland umgehen, denn bei uns verkaufen Sie Ihr Fahrzeug bequem und sicher. So sparen Sie Zeit, Nerven und gehen kein unnötiges Risiko ein – und werden Ihr altes Fahrzeug trotzdem zu einem fairen Preis los. 

Haben Sie noch Fragen?

Sie können uns unter 0211 5423 2350 anrufen oder eine E-Mail an info@huk-autowelt.de senden.

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